In Potsdam gilt seit Samstag, 24. Oktober, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes an einzelnen Bereichen im öffentlichen Raum als Pflicht: Dazu gehören die Brandenburger Straße, das Umfeld des Hauptbahnhofes sowie die Wochenmärkte auf dem Bassinplatz, am Nauener Tor und in Babelsberg. Die Regelung soll vorerst bis zum 2. November gelten. Während die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf den Wochenmärkten auf die Öffnungszeiten des Wochenmarktes begrenzt ist und in der Brandenburger Straße nur für die Zeit zwischen 9 und 18 Uhr gilt, besteht sie im Bahnhofsumfeld generell.
Hintergrund ist die neue Umgangsverordnung des Landes Brandenburg, nach der eine Stadt ab dem Überschreiten der 7-Tage-Inzidenz von 35 Neu-Infizierten pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner einen Mund-Nasen-Schutz für Straßen und Plätze erlassen soll, auf denen der Mindestabstand von 1,5 Meter überwiegend nicht eingehalten werden kann. Seit Montag vergangener Woche liegt der Inzidenzwert in Potsdam durchgehend über dem Grenzwert von 35. „Weitere Einschränkungen, die das Land bereits geregelt hat und die ab einem Inzidenzwert von 50 Neu-Infektionen pro 100.000 Einwohner eintreten, sind gravierend und haben erhebliche Auswirkungen auf unsere persönliche Freiheit und die Wirtschaft. Wir wissen also, was uns erwarten würde und dass unser Verhalten in den kommenden Tagen und Wochen mit darüber entscheidet, ob es im Dezember Weihnachtsmärkte geben kann“, so die Beigeordnete für Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit, Brigitte Meier.Das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung in den frequentierten Bereichen gilt seit Samstag verpflichtend für vorerst zehn Tage. Die Landesregelung besagt: Erst wenn der Inzidenzwert in der Landeshauptstadt an zehn aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Wert 35 Neu-Infektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen liegt, werden die in der Umgangsverordnung genannten Einschränkungen aufgehoben. red/ela