Anträge für das Schuljahr 2024/2025 können bis zum 1. März gestellt werden
Anträge für Schülerfahrausweise können noch bis zum 1. März beim Landkreis eingereicht werden. Da die Fahrausweise für mehrere Jahre gültig sind, müssen nur diejenigen Schüler einen Antrag stellen, die erstmalig in diesem Jahr (1. Klasse) die Schule besuchen, wenn ein Wechsel der Schule oder des Wohnortes sowie der Übergang in die 7. Klasse beziehungsweise in die 11. Klasse erfolgt. Das Gleiche gilt bei Anträgen, welche die Schülerspezialbeförderung betreffen. Die Schulverwaltung in Lübben weist darauf hin, dass es in Sonderfällen auch möglich ist, dass die Bewilligung bereits in dem Schuljahr 2023/2024 abläuft. Der Bewilligungszeitraum kann im aktuellen Bescheid zur Schülerbeförderung eingesehen werden.
Der Landkreis Dahme-Spreewald bittet alle Anspruchsberechtigten, ihren Antrag beim Amt für Schulverwaltung schnellstmöglich einzureichen.
Das notwendige Antragsformular sowie das Informationsblatt zu den Anträgen sind auf www.dahme-spreewald.info (Bereich: Bildung/Schülerbeförderung) erhältlich.
Der vollständig ausgefüllte Antrag soll bis zum 1. März beziehungsweise unverzüglich nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens an das Amt für Schulverwaltung, Reutergasse 12, in 15907 Lübben übermittelt werden.
Bei Fragen helfen die Mitarbeiterinnen des Amtes für Schulverwaltung telefonisch unter 03546 20-2429 oder -2439 (Schülerfahrausweise) sowie 03546 20-2210 oder -2425 (Spezialbeförderung) oder per E-Mail an schuelerbefoerderung@dahme-spreewald.de weiter.