Aufhebung der Restriktionsgebiete möglich
Die Kreisverwaltung hat am 6. April eine neue Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen veröffentlicht. Im Landkreis Dahme-Spreewald wurde letztmalig am 21. Oktober 2021 ein Wildschwein positiv auf Afrikanische Schweinepest getestet. Die kontinuierlichen Fallwildsuchen, mehrmals wöchentlich durchgeführte Zaunchecks der Schwarzwildbarrieren, Beprobungen von jedem Stück Schwarzwild sowie die Entnahme gesunder Tiere zur Reduktion des Wildbestandes wurden nachfolgend weiterhin permanent durchgeführt. Die nun seit eineinhalb Jahren bestehende Seuchenfreiheit ist das Ergebnis der gemeinsamen Zusammenarbeit und Bemühungen von Anwohnern, örtlichen Landwirten und Jägern, Mitarbeitern der Kreisverwaltung und weiteren unzähligen Dritten, Sie zeigt den Erfolg der konsequent durchgeführten Seuchenbekämpfungsmaßnahmen.
Nun können die Landkreise Dahme-Spreewald und Oder-Spree um das ehemalige gemeinsame Kerngebiet 3 darauf hoffen, zeitnah alle oder zumindest Teile der bestehenden Restriktionsgebiete aufheben zu können. Die Entscheidung dazu trifft jedoch die EU, die zuvor vom Antrag stellenden Land überzeugt werden muss, die Tierseuche tatsächlich getilgt zu haben. Bis dahin sind die Bekämpfungsmaßnahmen weiterhin intensiv durchzuführen und auch gegenüber der EU nachzuweisen. "Wenn nicht nachgelassen wird und alle weiterhin gemeinsam an einem Strang ziehen, ist das die letzte ASP-Tierseuchenallgemeinverfügung für das betroffene Gebiet vor der Aufhebung", so die ASP-Stabsleiterin Heike Zettwitz.