Verwirrung an den Badestellen
Am 9. Juni wurde dem mittelmärkischen Gesundheitsamt ein Blaualgenbefall an der Badestelle Kähnsdorf gemeldet. Entnommene Wasserproben haben den Befall bestätigt. In einer erneuten Wasserprobe aus dem Großen Seddiner See vom 12. Juni waren die Blaualgen an der Kähnsdorfer Badestelle jedoch nicht mehr sichtbar.
Besorgte Anrufe von Badegästen zeigten aber, dass die Algen an anderer Stelle des Sees aufgetaucht sind. Inzwischen hat es geregnet und die Blaualgen können dadurch wieder gänzlich verschwunden sein. Das Gesundheitsamt hat an den Badestellen entsprechende Informationen zum Thema angebracht. An der Badestelle in Wildenbruch herrschte am vergangenen Wochenende allgemeine Verwirrung, da dort offenbar schon bevor das Gesundheitsamt einschreiten konnte etwa zehn Jahre alte Prospekte zum Thema aufgehängt worden waren.
Generell gilt bei Blaualgenbefall kein Badeverbot, sondern ein Abraten vom Baden. Bestimmte Blaualgen, auch als Cyanobakterien bezeichnet, können so genannte Algentoxine bilden. Werden diese Gifte beim Verschlucken von Wasser aufgenommen, können sie zu Beschwerden wie Übelkeit, Erbrechen und Durchfall führen. Bei besonders sensiblen Menschen kann es auch zu Hautreizungen, Quaddeln oder Atemnot kommen. Kleinkinder und Kinder im Grundschulalter sind durch ihr Spielverhalten besonders gefährdet.
Generell sollte bei Blaualgenbefall auf das Baden verzichtet werden, wenn man bis zu den Knien im Wasser steht und die eigenen Füße nicht mehr sehen kann. Außerdem rät das Gesundheitsamt davon ab, beim Schwimmen Wasser zu schlucken. Bereiche mit sichtbaren Schlieren oder Teppichen sollten generell gemieden werden. Kinder sind besonders gefährdet, da sie beim Spielen oder Planschen in Badeseen leicht Wasser verschlucken können. Sie sollten deshalb nicht in Wasser mit Verdacht auf Blaualgen spielen. Falls Beschwerden wie Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Atemnot, Hautreizungen, Bindehautentzündung, Ohrenschmerzen oder Quaddeln nach dem Baden auftreten, rät das Gesundheitsamt, baldmöglichst einen Arzt aufzusuchen und die Kreisverwaltung zu informieren. red/sg
Besorgte Anrufe von Badegästen zeigten aber, dass die Algen an anderer Stelle des Sees aufgetaucht sind. Inzwischen hat es geregnet und die Blaualgen können dadurch wieder gänzlich verschwunden sein. Das Gesundheitsamt hat an den Badestellen entsprechende Informationen zum Thema angebracht. An der Badestelle in Wildenbruch herrschte am vergangenen Wochenende allgemeine Verwirrung, da dort offenbar schon bevor das Gesundheitsamt einschreiten konnte etwa zehn Jahre alte Prospekte zum Thema aufgehängt worden waren.
Generell gilt bei Blaualgenbefall kein Badeverbot, sondern ein Abraten vom Baden. Bestimmte Blaualgen, auch als Cyanobakterien bezeichnet, können so genannte Algentoxine bilden. Werden diese Gifte beim Verschlucken von Wasser aufgenommen, können sie zu Beschwerden wie Übelkeit, Erbrechen und Durchfall führen. Bei besonders sensiblen Menschen kann es auch zu Hautreizungen, Quaddeln oder Atemnot kommen. Kleinkinder und Kinder im Grundschulalter sind durch ihr Spielverhalten besonders gefährdet.
Generell sollte bei Blaualgenbefall auf das Baden verzichtet werden, wenn man bis zu den Knien im Wasser steht und die eigenen Füße nicht mehr sehen kann. Außerdem rät das Gesundheitsamt davon ab, beim Schwimmen Wasser zu schlucken. Bereiche mit sichtbaren Schlieren oder Teppichen sollten generell gemieden werden. Kinder sind besonders gefährdet, da sie beim Spielen oder Planschen in Badeseen leicht Wasser verschlucken können. Sie sollten deshalb nicht in Wasser mit Verdacht auf Blaualgen spielen. Falls Beschwerden wie Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Atemnot, Hautreizungen, Bindehautentzündung, Ohrenschmerzen oder Quaddeln nach dem Baden auftreten, rät das Gesundheitsamt, baldmöglichst einen Arzt aufzusuchen und die Kreisverwaltung zu informieren. red/sg