Königs Wusterhausen klärt zur Laubbeseitigung und Straßenreinigung im Frühjahr auf.
Mit den ersten Sonnenstrahlen kündigt sich der Frühling an, und die Gärtner starten durch: Obstgehölze verschneiden, Rasen abharken, Gartenlaube und Schuppen aufräumen und die Beete vorbereiten. Innerhalb kurzer Zeit sehen die Gärten wieder Tipptop aus.
Aber wohin mit den Gartenabfällen? Kluge Hobbygärtner kompostieren pflanzliches Material auf dem eigenen Komposthaufen. Leider gibt es Bürger, die ihre Abfälle auf Brachflächen, an wenig befahrenen Straßen, in Entwässerungsgräben, in Waldflächen und sogar in geschützten Feuchtbiotopen abkippen. Nicht selten landen an diesen wilden Abladestellen mit der Zeit auch andere, nicht mehr benötigte Dinge wie Sperr- und Sondermüll oder sogar Bauschutt. Trotz stetigem Bemühen der KWer Stadtverwaltung, wilde Ablagerungen zu beseitigen und zu unterbinden, scheint es an Nachschub nicht zu mangeln. Mitarbeiter des Sachgebietes „Bürgerservice und Ordnungsrecht“ und „Grünflächenverwaltung“ stellen bedauerlicherweise immer neue Verunreinigungen auf öffentlichen Flächen fest. Das hat Folgen für die Finanzen der Stadt und die Natur. Denn der städtische Betriebshof muss die illegalen Ablagerungen aufnehmen und entsorgen. Die hierfür anfallenden Kosten tragen letztendlich alle Bürger.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass entsprechend der gültigen Straßenreinigungssatzung der Stadt das Laub von Straßenbäumen an Straßen nur in den Monaten September bis Dezember durch die Stadt entsorgt wird. Laub, Reisig und Kehricht, die außerhalb dieser Zeiten anfallen, hat der reinigungspflichtige Anlieger nach Beendigung der Säuberung unverzüglich zu entfernen. Wer nicht selbst kompostiert, kann seine Gartenabfälle für einen kleinen Obolus in Kompostieranlagen abgeben oder vom Abfallentsorger abfahren lassen.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass auch die Beseitigung von Abfällen wie Kehricht, Blüten-, Frucht- und Laubfall, Unkraut und Hundekot einschließlich der Reinigung der Ablaufrinnen sowie das Entfernen des Wildkrautes aus den Baumscheiben, um Lichtmasten und Verkehrszeichenträger die Reinigungspflicht der Anwohner ist. Auch auf die Gehwege oder Fahrbahnen hineinragender Wildwuchs ist zu entfernen.
Details zur Straßenreinigungssatzung sind im Internet auf der Webseite www.koenigs-wusterhausen.de zu finden.