Aufgrund der mehr als 35 Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern innerhalb der letzten sieben Tage im Landkreis Elbe-Elster und gemäß § 2 Abs. 1a Nr. 2 der SARS-CoV-2-Umgangsverordnung des Landes Brandenburg, gilt ab sofort in der Stadtverwaltung Finsterwalde eine Maskenpflicht in den Büro- und Verwaltungsgebäuden.
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung betrifft neben den Beschäftigten auch alle Besucherinnen und Besucher ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr, sofern sie sich nicht auf einem festen Platz aufhalten und der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht sicher eingehalten werden kann. Die Maskenpflicht gilt weiterhin für alle Beschäftigten mit Gästekontakt sowie Gästen in Gaststätten, soweit sie sich nicht auf ihrem festen Platz aufhalten. Dies gilt auch bei geschlossenen Gesellschaften in Gaststätten oder sonstigen für Feierlichkeiten angemieteten Räumlichkeiten. Außerdem ist eine Mund- Nasen-Bedeckung generell für alle Nutzerinnen und Nutzern von Personenaufzügen zu tragen.
Weiterhin ist damit zu rechnen, dass die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Brandenburg angepasst wird. Aus diesem Anlass kann es möglicherweise zu einer Sperrstunde in den Gaststätten kommen. Aufgrund des Erreichens des Inzidenzwertes von 35 Personen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern im Landkreis Elbe-Elster ist eine Absenkung der Personenobergrenze bei privaten Feierlichkeiten und öffentlichen Versammlungen und Veranstaltungen möglich.