Die Landkreisverwaktung informiert
Der Landkreis Teltow-Fläming hat am 23. Oktober 2020 eine Allgemeinverfügung über das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie erlassen. Grundlage dafür ist § 28 Abs. 1 S. 1 Infektionsschutzgesetzes (IfSG), § 14 Abs. 2 SARS-CoV-2UmgV i. V. m. § 3 Abs. 5 S. 1 des Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetzes (BbgGDG). Die Allgemeinverfügung regelt, dass auf folgenden öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht: Alle Haltestellen, die vom öffentlichen Personennahverkehr genutzt werden. Dies umfasst alle Bushaltestellen, insbesondere die Haltestellen des Schienenersatzverkehrs, und alle Bahnsteige, sowie alle Plätze, die zu Marktzwecken genutzt werden. Die Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises TF als bekanntgegeben (http://www.teltow-flaeming.de) . red/fdk