Einvernehmliche Streitschlichtung zwischen den Parteien
• Schiedsstelle 2 – Königs Wusterhausen, Teilgebiet Kernstadt einschließlich Neue Mühle (Schiedsperson)
• Schiedsstelle 4 – Senzig (Stellvertretung)
• Schiedsstelle 8 – Zeesen (Schiedsperson und Stellvertretung)
Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig und für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Ansprechpartner, wenn es um Konflikte mit den Nachbarn geht. In bestimmten Strafsachen kann auch von den Schiedspersonen eine Konfliktschlichtung im Rahmen einer Mediation herbeigeführt werden. Grundsätzlich entscheiden Schiedspersonen nicht in den von ihnen durchgeführten Schiedsverhandlungen, vielmehr geht es um eine einvernehmliche Streitschlichtung zwischen den Parteien.
Die Räumlichkeiten der Schiedsstelle, deren Einrichtung sowie die Arbeitsmaterialien werden durch die Stadt Königs Wusterhausen bereitgestellt. Zur Erfüllung dieser Aufgaben werden den Schiedspersonen regelmäßig Lehrgänge angeboten und finanziert. Das Amt wird für die Dauer von fünf Jahren besetzt.
Interessierte Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt, die mindestens 25 Jahre alt sind und im Bereich der genannten Schiedsstelle wohnen, können sich bis zum 11.11.2020 bei der Stadt Königs Wusterhausen, Fachbereich Zentrale Dienste, Sachgebiet Allgemeine Verwaltung, Schlossstraße 3 in 15711 Königs Wusterhausen bewerben. Die Unterlagen sollten aussagekräftig sein hinsichtlich der Motivation sowie der Fähigkeiten der Bewerberin bzw. des Bewerbers. Die Bewerberinnen und Bewerber sollen Autorität besitzen und fähig sein, den Streitparteien vorurteilsfrei, sachlich und besonnen zu begegnen. red/jr