Schwerpunkte für die Bebauung in der Landeshauptstadt werden neu justiert
Der in den zurückliegenden Jahren kontinuierlich angewachsene Druck auf die Bearbeitung zahlreicher Bebauungspläne zwingt die Potsdamer Stadtplaner zu neuen Wegen, die mehr Effizienz in Aussicht stellen. Deshalb bringt die Verwaltung in die Stadtverordnetenversammlung am 4. November eine Beschlussvorlage ein, mit der eine Neufestlegung der Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung für die Jahre 2021 und 2022 vorgenommen werden soll. Wie in den zurückliegenden Jahren zielt diese Vorlage auf die konkrete Festlegung der zu erstellenden Bebauungspläne im bevorstehenden Zwei-Jahres-Zeitraum ab.
Während der Bedarf an diesen Planverfahren aus vielfältigen Wünschen der Bürgerschaft, von ansiedlungswilligen gewerblichen Unternehmen oder aus den Reihen der Stadtverordnetenversammlung zunehmend steigt, haben zugleich die inhaltlichen Anforderungen an diese Planungen stark zugenommen. Unkomplizierte Flächen, für die ein Bebauungsplan in wenigen Jahren aufgestellt werden kann, sind heute äußerst selten, heißt es. Flächen mit konkurrierenden Ansprüchen unterschiedlicher Interessensgruppen sind inzwischen eher die Regel. „Umweltrechtliche Anforderungen, wichtige Ansprüche des Klimaschutzes und der Klimaanpassung, der Bedarf an stadt- und baugestalterisch verträglichen baulichen Lösungen und die Erfordernisse einer angemessenen Ausstattung mit sozialer und technischer Infrastruktur sowie die Ansprüche an eine sozial gerechte Bodennutzung stellen wichtige qualitative Rahmenbedingungen für die Herbeiführung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung dar. Die wachsende Dynamik des Immobilienmarkts und die stetig wandelnden Anforderungen auch der gewerblichen Wirtschaft stehen diesen Prozessen häufig gegenüber“, so der Beigeordnete für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, Bernd Rubelt.
Vor diesem Hintergrund ist durch die Verwaltung ein Vorschlag erarbeitet worden, welche Bebauungsplanverfahren aktuell in die prioritäre Bearbeitung aufgenommen werden und welche anderen Planverfahren demgegenüber nur mit minderer Priorität eingestuft werden können. „Planungen zu Standorten der sozialen Infrastruktur, wie zum Beispiel Schul- und Sportstandorte, genießen darin eine ebenso hohe Priorität wie ausgewählte Planungen zur Entwicklung des Geschosswohnungsbaus, bedeutende Gewerbestandorte und für die gesamte Stadt oder einzelne Ortsteile wichtige Sonderprojekte“, so Rubelt. Bei der konkreten Auswahlentscheidung ist zugleich deutlich geworden, dass für eine Reihe von Planverfahren aktuell nur eine Aufnahme in die zweithöchste Priorität vorgenommen werden kann, eine unmittelbare Bearbeitung daher bei diesen Planungen mit den bestehenden Kapazitäten aktuell nicht möglich sei.
Die Planungsverwaltung hat zudem auch Überlegungen angestellt, wie Prozesse noch effizienter gestaltet werden können und unterbreitet der Stadtverordnetenversammlung hierzu zeitgleich einen Vorschlag. Dieser sieht eine Beschleunigung der Verfahren bei inhaltlich nicht kontroversen Inhalten vor, um Kapazitäten freizumachen und so auch bislang aufgeschobene Planungen früher in Angriff nehmen zu können. Zugleich soll gesichert werden, dass Diskussionen zu Planungen weiter der nötige Raum gegeben wird und auch Anregungen aus den Ortsteilen ebenso gesichert in die Erörterung des Fachausschusses einfließen. Ob eine Vorlage dabei kontrovers sei oder nicht, darüber sollen in letzter Instanz die Stadtverordneten entscheiden.
Die Bearbeitungszeit von B-Plänen hängt natürlich auch mit Personalkapazitäten zusammen. Diese werden im kommenden Jahr um eine Stelle aufgestockt. Die neue Stelle soll Bauvorhaben insbesondere auf ihre Klima-Verträglichkeit prüfen. ela
Während der Bedarf an diesen Planverfahren aus vielfältigen Wünschen der Bürgerschaft, von ansiedlungswilligen gewerblichen Unternehmen oder aus den Reihen der Stadtverordnetenversammlung zunehmend steigt, haben zugleich die inhaltlichen Anforderungen an diese Planungen stark zugenommen. Unkomplizierte Flächen, für die ein Bebauungsplan in wenigen Jahren aufgestellt werden kann, sind heute äußerst selten, heißt es. Flächen mit konkurrierenden Ansprüchen unterschiedlicher Interessensgruppen sind inzwischen eher die Regel. „Umweltrechtliche Anforderungen, wichtige Ansprüche des Klimaschutzes und der Klimaanpassung, der Bedarf an stadt- und baugestalterisch verträglichen baulichen Lösungen und die Erfordernisse einer angemessenen Ausstattung mit sozialer und technischer Infrastruktur sowie die Ansprüche an eine sozial gerechte Bodennutzung stellen wichtige qualitative Rahmenbedingungen für die Herbeiführung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung dar. Die wachsende Dynamik des Immobilienmarkts und die stetig wandelnden Anforderungen auch der gewerblichen Wirtschaft stehen diesen Prozessen häufig gegenüber“, so der Beigeordnete für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, Bernd Rubelt.
Vor diesem Hintergrund ist durch die Verwaltung ein Vorschlag erarbeitet worden, welche Bebauungsplanverfahren aktuell in die prioritäre Bearbeitung aufgenommen werden und welche anderen Planverfahren demgegenüber nur mit minderer Priorität eingestuft werden können. „Planungen zu Standorten der sozialen Infrastruktur, wie zum Beispiel Schul- und Sportstandorte, genießen darin eine ebenso hohe Priorität wie ausgewählte Planungen zur Entwicklung des Geschosswohnungsbaus, bedeutende Gewerbestandorte und für die gesamte Stadt oder einzelne Ortsteile wichtige Sonderprojekte“, so Rubelt. Bei der konkreten Auswahlentscheidung ist zugleich deutlich geworden, dass für eine Reihe von Planverfahren aktuell nur eine Aufnahme in die zweithöchste Priorität vorgenommen werden kann, eine unmittelbare Bearbeitung daher bei diesen Planungen mit den bestehenden Kapazitäten aktuell nicht möglich sei.
Die Planungsverwaltung hat zudem auch Überlegungen angestellt, wie Prozesse noch effizienter gestaltet werden können und unterbreitet der Stadtverordnetenversammlung hierzu zeitgleich einen Vorschlag. Dieser sieht eine Beschleunigung der Verfahren bei inhaltlich nicht kontroversen Inhalten vor, um Kapazitäten freizumachen und so auch bislang aufgeschobene Planungen früher in Angriff nehmen zu können. Zugleich soll gesichert werden, dass Diskussionen zu Planungen weiter der nötige Raum gegeben wird und auch Anregungen aus den Ortsteilen ebenso gesichert in die Erörterung des Fachausschusses einfließen. Ob eine Vorlage dabei kontrovers sei oder nicht, darüber sollen in letzter Instanz die Stadtverordneten entscheiden.
Die Bearbeitungszeit von B-Plänen hängt natürlich auch mit Personalkapazitäten zusammen. Diese werden im kommenden Jahr um eine Stelle aufgestockt. Die neue Stelle soll Bauvorhaben insbesondere auf ihre Klima-Verträglichkeit prüfen. ela