ARAG Experten über das (illegale) Teilen von Passwörtern
"Love is sharing a password" („Liebe ist, ein Passwort zu teilen“), hieß es noch vor einigen Jahren beim Streaming-Dienst Netflix. Diese Liebe soll nun bald vorbei sein. Das kalifornische Unternehmen will die Passwort-Weitergabe noch in diesem Jahr unterbinden. Auch andere Streaming-Anbieter untersagen ihren Kunden das Weitergeben von Passwörtern und drohen sogar mit hohen Vertragsstrafen. Die ARAG Experten informieren über eine zwar weit verbreitete, aber dennoch illegale Praxis des sogenannten „Account-Sharings“.
Wo liegt der Geltungsbereich?
Laut Netflix-Nutzungsbedingungen dürfen Inhalte nicht mit Personen geteilt werden, die nicht im gleichen Haushalt leben. Es sei denn, das Abonnement sieht eine Mehrfachnutzung explizit vor. Damit sind beispielsweise Nachbarn, Freunde oder Arbeitskollegen, denen man seinen Account zur Verfügung stellt, illegale Nutzer. Wer gegen diese Bedingungen verstößt, muss laut ARAG Experten damit rechnen, dass der Streaming-Anbieter seinen Dienst kündigt oder einschränkt.
Auch andere Streaming-Plattformen versuchen, die illegale Passwort-Weitergabe zu unterbinden. So weist DAZN in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ebenfalls darauf hin, dass ein Benutzeraccount inklusive Passwort nur für Kunden persönlich gilt und nicht mit anderen Nutzern geteilt oder ihnen zugänglich gemacht werden darf. Streaming-Unternehmen Sky fordert seine Kunden hingegen per E-Mail auf, den eigenen Account nicht mit anderen Haushalten zu teilen und haushaltsfremde Geräte aus der Geräteliste auszusortieren.
Das ganze geht aber auch legal
Heimliche „Mit-Nutzer“ sollen bei Netflix bald die Chance bekommen, mit einem offiziellen Unterkonto über den bisherigen Account angemeldet zu bleiben. Bei dieser Variante soll sich der Abopreis leicht erhöhen, indem pro haushaltsfremdem Profil ein geringer zusätzlicher Beitrag verlangt wird. Über den sogenannten „Profiltransfer“ können Abonnenten schon jetzt den geliehenen Account in einen eigenen umwandeln, wobei Watchlists und sämtliche Profildaten auf das neue Konto übertragen werden. Damit haben Nutzer dann ein eigenes Netflix-Konto, für das auch die vollen Abo-Gebühren anfallen.
Eine andere Möglichkeit, günstiger zu streamen, ist eine Variante mit Werbeeinblendungen. Hier müssen Nutzer laut ARAG Experten mit einer etwa fünfminütigen Werbeunterbrechung pro Streaming-Stunde rechnen.
Illegale Streamingmittel vermeiden
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass auch die Nutzung illegaler Streams rechtswidrig ist. Wer streamt und dafür auf illegale Anbieter zurückgreift, begeht laut dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) selbst eine Urheberrechtsverletzung und macht sich schadensersatzpflichtig (Az.: C-527/15). Stehen brandaktuelle Filme, Serien und Sportereignisse, die nicht einmal bei Bezahlanbietern wie z. B. Netflix oder Amazon Prime angeboten werden, umsonst im Internet zur Verfügung, sollte man laut ARAG Experten stutzig werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass es sich dabei also um eine illegale Vorlage handelt, ist hoch. Auch wenn die Qualität der Übertragung schlecht ist und kostenpflichtig eine bessere Datenqualität angeboten wird, ist Vorsicht angesagt. Denn gerade mit solchen vermeintlich günstigen Premium-Paketen verdienen solche Dienste ihr Geld.