Kuriose Oster-Urteile von den ARAG-Experten
Sieglinde war ein echter TV-Star mit enormer Fernseherfahrung und – dank zahlreicher teurer Trainingsstunden – mit außerordentlichen Fähigkeiten. Doch eines tragischen Tages fiel Huhn Sieglinde einem Hund zum Opfer, dem der Ruhm des Federviehs offenbar egal war, als er zubiss. Das TV-Sternchen pickte gerade friedlich auf dem Hof, auf dem es lebte, als der Vierbeiner den schrägen Vogel attackierte und tötete. Die Besitzerin verlangte vom Hundehalter 4.000 Euro Schadensersatz für ihr besonderes Promi-Huhn. Nachdem der Frau in erster Instanz lediglich gut 300 Euro und sogar ein Mitverschulden zugesprochen wurden, weil sie das Huhn auf einem frei zugänglichen Areal hielt, verdoppelten die Richter der nächsten Instanz den Betrag. Am Ende musste der Hundehalter nach Information der ARAG Experten 615 Euro für das Filmhuhn zahlen – 15 Euro als Kaufpreis für ein Huhn plus zehn Trainingsstunden à 60 Euro, die es gekostet hatte, Sieglinde auf die Rolle ihres Lebens vorzubereiten (Landgericht Kleve, Az.: 5 S 25/19).
Salmonellenfreiheit als Werbung
Können Hühner und ihre Eier garantiert salmonellenfrei sein? Das behauptete zumindest ein Unternehmen, das in Dänemark einen Legebetrieb unterhielt und die Eier in Deutschland verkaufte. Auf den Eierkartons warb die Firma damit, dass die Eier von nachweislich salmonellenfreien Hühnern stammten. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die zweiwöchige, stichprobenartige Testung der Legehennen-Herde nicht ausreicht, um die Salmonellenfreiheit aller Hühner und Eier zu gewährleisten. So kassierte die Eier-Firma auch eine Niederlage vor Gericht, weil die Richter im Werbeaufdruck eine Irreführung der Verbraucher erkannten (Oberlandesgericht Celle, Az.: 13 U 84/20).
Weniger Eier durch Ballon?
Der Fesselballon fauchte und zischte, um an Höhe zu gewinnen, denn durch fehlende Thermik fuhr er deutlich tiefer als erlaubt. Und das ausgerechnet über einen Hühnerhof. Das gackernde Geflügel geriet folglich durch die furchterregenden Geräusche des angsteinflößenden Luftgefährts derart in Panik, dass einige der rund 20.000 Freilandhühner über den zwei Meter hohen Begrenzungszaun flüchteten, während andere versuchten, sich im Stall in Sicherheit zu bringen. Doch an sämtlichen Stallöffnungen kam es durch den Massenandrang zum Stau, sodass einige Tiere fliegend gegen die Stallwand prallten. Zehn Tage später schien sich eine Art Legefrust beim Federvieh breitzumachen: Der Hühnerzüchter zählte etwa 60 Prozent weniger Eier. Da der Lege-Ausfall seiner Meinung nach in direktem Zusammenhang mit dem Heißluftballon-Ereignis stand, verlangte er knapp 26.000 Euro Schadensersatz vom Ballon-Fahrer. Doch laut ARAG Experten sahen weder der hinzugezogene Gutachter, noch die Richter einen kausalen Zusammenhang. Da ein Ei in etwa 23 Stunden gebildet und gelegt wird, sich die Legeleistung aber erst nach zehn Tagen vermindert hatte, musste es einen anderen Grund für die Lege-Apathie geben (Landgericht Osnabrück, Az.: 5 O 2657/05).