Es folgen neue Mietverträge bis 2024
Die Stadt beabsichtigt, das Vertragsverhältnis hinsichtlich der Vermietung von Garagen künftig zu vereinheitlichen. Über die Jahrzehnte hinweg haben sich verschiedene Miet- und Pachtmodelle entwickelt, die die Betreuung und Instandhaltung der Garagen erschweren. Auch die rechtlichen Anforderungen (zum Beispiel durch die Einführung der Umsatzsteuerpflicht sowie Grundsteuerreform) haben sich mittlerweile verändert. Um auch in Zukunft einen nachhaltigen und wirtschaftlichen Betrieb abzusichern, wird die Vereinheitlichung der Mietverträge nun angestrebt.
In diesem Zusammenhang werden die Garagenflächen samt Garagen ab dem 1. Januar 2023 in den Eigenbetrieb „Lübbenauer Immobilienverwaltung“ übertragen. Einen entsprechenden Beschluss hat die Stadtverordnetenversammlung bereits am 24. April gefasst. Dies bietet den Vorteil, dass die Immobilien nachhaltiger bewirtschaftet werden können. Zudem hat die Stadt so perspektivisch Planungssicherheit bei möglichen Investitionen im Garagenbereich.
Gleichzeitig muss die Stadt ab dem 1. Januar 2023 Umsatzsteuer auf Miet- und Pachteinnahmen einschließlich Nebenkosten an das Finanzamt entrichten. Um den Garagennutzern kurzfristig keine Mehrkosten zumuten zu müssen, trägt die Stadt die Umsatzsteuerzahlungsverpflichtungen für das Jahr 2023 komplett selbst. Für die Garagennutzer entstehen damit für das kommende Jahr keine Veränderungen der Kosten.
Um die notwendigen vertragsrechtlichen Anpassungen vornehmen zu können, ist es allerdings unumgänglich, die bislang bestehenden Verträge zu beenden. Die entsprechenden Kündigungen der Mietverträge haben die Garagennutzer im November erhalten.
Zeitgleich haben die Nutzer allerdings die Möglichkeit, Neuverträge mit den angepassten Vertragsbestimmungen abzuschließen. Da die bestehenden Mietverträge erst zum 31. Dezember 2023 enden bleibt im kommenden Jahr genügend Zeit, über den möglichen Neuabschluss von Mietverträgen nachzudenken. Derzeitige Garagennutzer haben dabei die Möglichkeit, nach Rücksprache und Abschluss eines neuen Mietvertrages die bisherige Garage weiter zu nutzen. Ein Umzug an einen anderen Standort ist damit nicht erforderlich.
Für den Abschluss eines neuen Mietvertrages dürfen Interessenten eine offene Forderung gegenüber der Stadt Lübbenau aufweisen, zudem dürfen nicht mehr als drei Garagen gleichzeitig gemietet werden. Für den Abschluss von Mietverträgen werden vorrangig Einwohner der Stadt berücksichtigt. Auswärtige mit triftigem Grund, beispielsweise Arbeitsort in Lübbenau, können ebenfalls eine Garage mieten.
Ein Muster des neuen Mietvertrages mit allen Rechten und Pflichten kann im Eingangsbereich des Rathauses eingesehen werden und steht den Interessenten ebenfalls auf der Homepage der Stadt Lübbenau zur Verfügung.
Hintergrund
Im vergangenen Jahr hat die Stadt Lübbenau/Spreewald eine Bedarfsanalyse zur Bestimmung der tatsächlichen und künftigen Nutzung der Garagen durchgeführt. An der Befragung haben 1227 Personen teilgenommen. Ergänzend dazu wurden die einzelnen Garagenstandorte untersucht. Auf diesen Ergebnissen aufbauend wurde bereits mit der Entwicklung einer Garagenkonzeption begonnen, die unter anderem auch im Rahmen der Stadtentwicklung künftig weiter fortgeschrieben wird. In einem Abstufungsplan sind die künftigen Mieten und Leistungen des Vermieters – aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Standorten – aufgelistet.
Weitere Infos gibt es unter www.luebbenau-spreewald.de.