Pflichtuntersuchung: Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Landkreises prüft aktuell die Schultauglichkeit von insgesamt 1.960 Kindern
Nach dem Start ins neue Jahr steht für viele Kindergartenkinder die Schuleingangsuntersuchung an. Bevor die Knirpse in die Schule gehen dürfen und einen neuen Lebensabschnitt beginnen, müssen sie an einer gesetzlich vorgeschriebenen schulärztlichen Untersuchung teilnehmen. Diese wird vor der Einschulung vom Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Gesundheitsamtes Teltow-Fläming durchgeführt.
Die Schuleingangsuntersuchungen beginnen jeweils im Dezember und sind jährlich bis zum 30. April abzuschließen. Schulpflichtig sind Kinder, die bis zum 30. September eines jeden Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben. In diesem Schuljahr werden im Landkreis Teltow-Fläming 1.960 Schulanfänger untersucht.
Mit der standardisierten kinderärztlichen Untersuchung wird festgestellt, ob das Kind altersgerecht entwickelt ist. Ebenso wird geprüft, ob Krankheiten oder Entwicklungsverzögerungen im Rahmen des Anmeldeverfahrens an der Grundschule eine Rolle spielen und daher zusätzliche Hilfen beispielsweise durch eine weitergehende fachärztliche Untersuchung, Behandlung oder Förderung erforderlich sind.
Die Untersuchungen finden in den wohnortnahen Außenstellen des Gesundheitsamtes in Jüterbog, Luckenwalde, Zossen oder Ludwigsfelde statt. Die Anmeldung und Terminvergabe erfolgen in der jeweils zuständigen Grundschule.
Zum Untersuchungstermin sind die folgenden Unterlagen mitzubringen:
* ausgefüllter Elternfragebogen „Schuleingangsuntersuchung“ (zu finden auf der Internetseite des Landkreises Teltow-Fläming oder erhältlich durch die zuständige Wohngebietsschule)
* Impfausweis beziehungsweise Impfdokument (auch in Muttersprache möglich, bestenfalls bereits übersetzt)
* gelbes Vorsorgeheft (U-Untersuchungen)
* verschriebene Hilfsmittel (beispielsweise Brille oder Hörgerät)
* sonstige Bescheinigungen oder Empfehlungen (beispielsweise medizinische Befunde vom behandelnden Kinderarzt, Facharzt oder Therapeut, Behindertenausweis, Allergiepass, Herzpass).
Weitere Informationen finden Eltern im Internetauftritt des Landkreises auf www.teltow-flaeming.de unter der Rubrik „Was erledige ich wo?“, Stichwort Schuleingangsuntersuchung (auch: Einschulungsuntersuchung) - Landkreis Teltow-Fläming oder bei der zuständigen Grundschule.
Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Gesundheitsamtes Teltow-Fläming freut sich darauf, alle Kinder bei der Schuleingangsuntersuchung kennenzulernen. Er ist für Rückfragen per Tel. 03378 802645 oder per E-Mail unter gesundheitsamt@teltow-flaeming.de zu erreichen.