Einen Anspruch auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises haben Personen, die im Anspruchsbereich meldebehördlich registriert sind und tatsächlich dort wohnen. In diesem Gebiet beruflich tätige Personen, die dort nicht wohnen, sind keine Bewohner und können folglich auch keinen Parkausweis erhalten. Symbolfoto: Pixabay
Bewohnerparkbereich wird erweitert
Zum 30. Juni wird die sogenannte Parkraumbewirtschaftung in Babelsberg auf weitere Straßenabschnitte ausgedehnt, heißt es aus der Stadtverwaltung. Künftig kann in der Grünstraße in Höhe der Hausnummern 2 bis 8 sowie in der Großbeerenstraße, unmittelbar östlich der Einmündung Ahornstraße, nur noch mit Bewohnerparkausweis beziehungsweise in der Großbeerenstraße auch gegen Entrichtung einer Parkgebühr geparkt werden. Die Bewirtschaftungszeiten in der Großbeerenstraße gelten täglich in der Zeit von 8 bis 20 Uhr, in der Grünstraße ganztägig. Die zum Abstellen von Kraftfahrzeugen notwendigen Bewohnerparkausweise können online auf www.potsdam.de oder persönlich mit Terminvereinbarung im Bürgerservicecenter beantragt werden.