Das Verbraucherschutzministerium des Landes Brandenburg hat einen neuen Erlass veröffentlicht, der Mindeststandards festsetzt.
Einen einheitlichen Standard – das will das Verbraucherschutzministerium des Landes Brandenburg mit seinem kürzlich erschienen Tierheim-Erlass erreichen. Das neue Dokument löst seinen Vorgänger aus dem Jahr 1996 ab und gibt Mindestvoraussetzungen zum Betreiben eines Tierheims vor. Verbraucherschutzstaatssekretärin Antje Töpfer und die Landestierschutzbeauftragte Anne Zinke waren gemeinsam mit Rico Lange, Vorsitzender des Landestierschutzverbandes Brandenburg, im Tierheim Falkensee zu Gast, um die Eckpunkte des Erlasses vorzustellen.
In den vergangenen 28 Jahren habe sich in Sachen Tierschutz viel getan, so Anne Zinke. Der alte Erlass sei nicht detailliert genug gewesen. Der neue sei jetzt die Grundlage für eine flächendeckende, artgerechte Unterbringung von in Not geratenen Tieren. Antje Töpfer sagte dazu, dass der Erlass aus Tierschutzsicht gut geworden sei und dabei auch umsetzbar.
Durch den neuen Erlass werden brandenburgweit Mindeststandards festgesetzt, an denen sich sowohl die Tierheime beziehungsweise die dahinterstehenden Vereine orientieren können, als auch die Veterinärämter, die für die Kontrollen von Bestandstierheimen und die Betriebserlaubnis von Tierheimen zuständig sind. Festgelegt sind neben Haltungsanforderungen für die artgerechte Unterbringung der Tiere auch beispielsweise abgetrennte Quarantäne- und Krankenräume, sowie eine tierärztliche Bestandskontrolle einmal in der Woche - vorher alle zwei Wochen.
Hunde und Katzen dürfen nur noch gechippt, also mit einem Transponder gekennzeichnet und bei einer der einschlägigen Datenbanken registriert, vermittelt werden. Die Abgabe ist nur noch an Personen ab 18 Jahren zulässig, vorher war das Mindestalter 16 Jahre. Zudem muss das Tierheim, soweit möglich, sicherstellen, dass die Personen über ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, das Tier zu halten. Auch monetäre, zeitliche und räumliche Aspekte sind dabei zu beachten. Der komplette Tierheim-Erlass ist auf der Internetseite des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (kurz MSGIV) unter msgiv.brandenburg.de zu finden.
Rico Lange sagte, vieles in dem Erlass sei aus der Praxis umgesetzt. Die dem Landestierschutzverband angeschlossenen Tierheime, 28 an der Zahl, hätten eh schon nach einem ähnlichen Standard gearbeitet, da der Deutsche Tierschutzbund bereits eine ausführliche Muster-Tierheimordnung vorgibt. Jedoch gebe es in Brandenburg auch etwa noch einmal so viele Tierheime, die nicht dem Verband angeschlossen seien. Auch für diese gelte nun der einheitliche Standard.
Doch der Erlass bringt natürlich auch Herausforderungen mit sich. So sieht Rico Lange neben dem Land auch die Kommunen hier in der Unterstützerpflicht, um den Tierheimen finanziell unter die Arme zu greifen. Antje Töpfer wies darauf hin, dass über die Tierheim-Förderrichtlinie in diesem Jahr 130.000 Euro für Investitionen in Tierheime vom Land zur Verfügung gestellt werden.
Um die finanzielle Situation der Tierheime sorgt sich Rico Lange auch in der Unterbringung und Versorgung von Fundtieren. Dies sei eine Pflichtaufgabe der Kommunen, von denen die meisten Verträge mit den Tierschutzvereinen haben, die sich dann um die gefundenen Hunde, Katzen und Kleintiere kümmern. Rico Lange plädiert hier dafür, dass die Kommunen auch wirklich alle anfallenden Kosten für die Fundtiere übernehmen – sei es Pflege, Futter oder Tierarzt. Oftmals sind hier Pauschalen ausgehandelt, die genau das nicht tun.
Ein Beispiel aus der Praxis hat hier Heike Wegner, Vorstandsvorsitzende des Tierschutzvereins Tierheim Falkensee und Umgebung e.V.. Dem Tierheim wurde im vergangenen Jahr eine nicht unerhebliche Anzahl Katzen aus einer Beschlagnahmung nach nur wenigen Tagen übereignet. Auf den danach anfallenden Kosten blieb der Verein sitzen.