Bei der Lebensmittelüberwachung und im Veterinäramt fallen zum Teil deutliche höhere Gebühren an.
Beim Veterinäramt und der Lebensmittelüberwachung in Teltow-Fläming fallen künftig mehr Gebühren an. Hintergrund ist eine seit Dezember geltende landesweite Gebührenordnung, die der Landkreis umsetzt. Damit sind nicht mehr alle amtlichen Kontrollen gebührenfrei. Wie Kreissprecherin Katrin Melzer sagt, lohne sich aber rechtskonformes Verhalten, da dann keine gebührenpflichtigen Nachkontrollen notwendig sind. „Plan- und Routinekontrollen bleiben kostenfrei“, betont sie. Für Anlasskontrollen oder Nachkontrollen sowie für das Ausstellen von Attesten und Bescheinigungen fallen aber Gebühren an. Zudem sind einige Gebühren teilweise deutlich angestiegen, und „es gibt auch neue gebührenpflichtige Tatbestände“, so Melzer.
Hintergrund ist, dass in den Gebühren künftig auch Fahrtkosten, der sächliche und personelle Verwaltungsaufwand sowie die benötigte Arbeitszeit enthalten sind. „Grundsätzlich gilt: Je länger eine Kontrolle dauert und je höher der Aufwand zum Ausstellen eines Attestes ist, desto höher ist die zu erhebende Gebühr.“
Neu ist unter anderem eine Gebühr von mindestens 35 Euro für die Registrierung einer Tierhaltung. Gesundheitsbescheinigungen für Drittländer kosten beispielsweise 38 Euro für bis zu fünf Hunde oder Katzen. Das Erstellen eines Wanderattestes für Imker kostet nach der neuen Gebührenordnung zwischen 20 und 55 Euro, je nach Anzahl der Völker. Wer Pferde transportiert, muss jetzt mindestens 200 Euro je Gesundheitsbescheinigung entrichten, wobei mehrere Pferde in einer Bescheinigung attestiert werden können. Die Gebührenspanne für Tiertransporten mit Nutztieren reicht von 196 bis 1.838 Euro. Die Kosten steigen je nach Zeitaufwand und Anzahl der Tiere.
Bei der Lebensmittelüberwachung bleiben Routinekontrollen gebührenfrei. Sollten Mängel Nachkontrollen erforderlich machen, sind Gebühren zwischen 22 und 1.002 Euro zu entrichten. Ein Imbissbetreiber muss mit einer Gebühr von mindestens 50 Euro rechnen; bei großen, überregional tätigen Lebensmittelproduzenten steigt diese auf bis zu 1.000 Euro.