Ein Blick in die Statistik
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, haben die Jugendämter im Jahr 2022 bei fast 62.300 Kindern oder Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung, psychische, körperliche oder sexuelle Gewalt festgestellt. Das waren rund 2.300 Fälle oder vier Prozent mehr als im Jahr zuvor. In weiteren 68.900 Fällen lag 2022 nach Einschätzung der Behörden zwar keine Kindeswohlgefährdung, aber ein erzieherischer Hilfebedarf vor. Auch langfristig hat sich die Zahl der Kindeswohlgefährdungen erhöht: In den Jahren von 2012 bis 2022 betrug der Anstieg rund 24.000 Fälle beziehungsweise 63 Prozent. Dabei nahmen die Fallzahlen von 2017 bis einschließlich dem ersten Corona-Jahr 2020 besonders kräftig zu - und zwar jährlich um neun bis zehn Prozent. Im zweiten Corona-Jahr 2021 sanken sie dann leicht, um im Jahr 2022 wieder moderat zu wachsen.
Insbesondere die akuten (eindeutigen) Fälle von Kindeswohlgefährdung sind mit zehn Prozent vergleichsweise stark auf 33.400 Fälle gestiegen. Etwa vier von fünf (79 Prozent) aller 62.300 betroffenen Kinder waren jünger als 14 Jahre, etwa jedes zweite sogar jünger als acht Jahre (47 Prozent). Während Jungen bis zum Alter von 11 Jahren etwas häufiger von einer Kindeswohlgefährdung betroffen waren, traf dies ab dem 12. Lebensjahr auf die Mädchen zu. Die meisten Minderjährigen wuchsen bei alleinerziehenden Müttern oder Vätern (42 Prozent) oder bei beiden Eltern gemeinsam (38 Prozent) auf, zehn Prozent bei einem Elternteil in neuer Partnerschaft und weitere neun Prozent in einem Heim, bei Verwanden oder in einer anderen Konstellation. 30 Prozent der Gefährdungseinschätzungen wurden von der Polizei oder den Justizbehörden angeregt. 23 Prozent der Hinweise kamen aus der Bevölkerung -also von Verwandten, Bekannten, Nachbarn oder anonym. Dahinter folgten mit 13 Prozent Einrichtungen und Dienste der Kinder- und Jugend- sowie Erziehungshilfe. Jeweils elf Prozent der Hinweise auf die Gefährdungssituation gaben die Schulen und die Familien selbst, also die betroffenen Minderjährigen (zwei Prozent) oder deren Eltern (sieben Prozent).