2G+ für Gaststätten, weiterhin Kontaktbeschränkungen und Tanzverbote: Auch Brandenburg droht ein verstärkter Ausbruch der Omikron-Variante. Aufgrund möglicher Störungen in der kritischen Infrastruktur werden die Quarantänezeiten zwar verkürzt, hinzukommen soll jedoch eine Testpflicht in Kitas. Wer bereits geboostert ist, braucht nicht mehr in Quarantäne.
Corona ist weiter auf dem Vormarsch, besonders die sich schnell verbreitende Omikron-Variante. Auf der digitalen Ministerpräsidenten-Konferenz (MPK) mit Bundeskanzler Olaf Scholz und Gesundheitsminister Karl Lauterbach (beide SPD) am Freitag wurden deshalb weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie beschlossen.
"Unsere Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung und die Impfkampagne haben dazu geführt, dass die Infektionslage über Weihnachten und den Jahreswechsel relativ stabil war. Durch Omikron steigen die Zahlen jetzt aber deutlich", so Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) im Anschluss an die MPK. Weil durch Omikron die Zahl der gleichzeitig auftretenden Infektionen stark zunimmt und die Impfquote nach wie vor zu gering sei, bestehe weiterhin die Gefahr einer starken Belastung des Gesundheitssystems und der sogenannten kritischen Infrastruktur. "Darauf müssen wir vorbereitet sein und darauf beziehen sich die Beschlüsse der MPK. Jetzt ist es besonders wichtig, zügig insbesondere bei den Booster-Impfungen voranzukommen. Sie schützen neben Kontaktvermeidung am besten vor Omikron. Und für Personen, die geboostert sind, gibt es keine neuen Einschränkungen", so Woidke weiter.
In den letzten Wochen habe sich gezeigt, dass Personen, die bereits eine Auffrischungs- beziehungsweise "Booster"-Impfung erhalten haben, deutlich besser geschützt sind. Aber auch bereits eine erste Impfung schütze in der Regel vor einer besonders schweren Erkrankung. Bis Ende Januar sollen bundesweit weitere 30 Millionen Impfungen erfolgen. In Brandenburg liegt das Wochenziel bei 160.000 Impfungen, das bereits mehrfach überschritten wurde.
Die MPK hat sich auf die kurzfristige Einführung der 2G+-Regel in Gaststätten, Bars und Kneipen geeinigt. Der Zutritt ist damit nur noch für zweimal Geimpfte und Genesene mit einem zusätzlichen tagesaktuellen negativen Test oder für Geboosterte möglich. Letztere benötigen keinen Testnachweis. Weiterhin hat die MPK dringend das Tragen von FFP2-Masken im Einzelhandel, im ÖPNV oder bei Kulturveranstaltungen empfohlen. Medizinische Masken bietet nur einen geringeren Schutz.
Bestehende Regeln gelten weiter
Bereits bestehende Regel gelten weiterhin: Private Zusammenkünfte auch von vollständig Geimpften oder Genesenen (2G) bleiben auf zehn Personen beschränkt. Für Ungeimpfte gilt weiterhin, dass sich ein Haushalt nur mit zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen darf. Kinder bis 14 Jahren bleiben davon ausgenommen. Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen, Tanzveranstaltungen bleiben verboten. Für Kultur- und Freizeitveranstaltungen gilt flächendeckend die 2G-Regel. Viele Veranstalter entscheiden sich jedoch bereits jetzt für 2G+ oder das verpflichtende Tragen von FFP2-Masken während der Veranstaltungen, um die Sicherheit weiter zu erhöhen.
Das Brandenburger Kabinett will die Landesverordnung spätestens am 18. Januar aktualisieren. Durch die Eindämmungsmaßnahmen können viele Branchen weiterhin in wirtschaftliche Schwierigkeiten kommen. Deshalb begrüßt Woidke, "dass die Wirtschaftshilfen weitergeführt werden und die sogenannte Überbrückungshilfe IV zum Beispiel auch für Gastronomiebetriebe greifen soll, die sich aufgrund einschränkender Maßnahmen entscheiden, den Betrieb vorübergehend ganz zu schließen."
Quarantänezeiten verkürzen sich
Die Zeiträume für Isolation und Quarantäne sollen neu geregelt werden. Sie enden in der Regel nach zehn Tagen, bisher waren es 14 Tage. Ein Freitesten ist bereits nach sieben Tagen per PCR-Test oder zertifizierter Antigen-Schnelltest möglich. Für Beschäftigte in Einrichtungen mit besonderes verletzlichen Personen, also Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen, ist das Freitesten nach sieben Tagen nur mit PCR-Test möglich. Für Kontaktpersonen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, entfällt die Quarantänepflicht grundsätzlich.
Krippen- und Kitakinder sowie Schülerinnen und Schüler können sich als Kontaktpersonen bereits nach fünf Tagen freitesten, da sie in Brandenburg zumindest an den Schulen regelmäßig getestet werden. Bis spätestens Mitte Februar ist auch eine Testpflicht in Krippen und Kitas geplant.
Es besteht die Gefahr, dass viele Beschäftigte krankheitsbedingt oder aufgrund von Quarantäne-Auflagen nicht im Dienst sein können. Das kann vor allem für die so genannte kritische Infrastruktur problematisch werden. Deshalb wurden und werden dort Notfallpläne aktiviert. "Mit den verkürzten Quarantäne-Zeiten kann dieses Problem zumindest abgemildert werden. Die Quarantäne muss so kurz wie möglich und so lange wie nötig sein", betonte der Ministerpräsident. Zur kritischen Infrastruktur gehören zum Beispiel Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen und Energieversorgung.
"Die Erfahrungen in unseren Nachbarländern zeigen, dass die Infektionszahlen auch in Deutschland in den nächsten Tagen und Wochen steigen werden. Entscheidend ist, dass wir mit unseren Maßnahmen die Überlastung des Gesundheitssystems vermeiden. Dazu müssen wir alle zusammen auch zum Beginn des Jahres 2022 viel Kraft und Energie in die Pandemiebekämpfung stecken. Das ist sehr anstrengend, aber notwendig. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass wir mit der Einhaltung der Regeln, der Umsetzung der Kontakt- und Zugangsbeschränkungen erfolgreich sein können. Ich bedanke mich bei allen, die dabei mithelfen", so Woidke abschließend.