Bis 31. August können bei der Stadtverwaltung Projekte eingereicht werden
Die Förderung zur „Pflege vor Ort“ wird für das gesamte Jahr 2024 verlängert. Bis zum 31. August können interessierte Antragsberechtigte bei der Stadt Potsdam Projekte einreichen, mit der die Pflege im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung unterstützt wird.
„Ich möchte meine hohe fachliche Wertschätzung für den ,Pakt für die Pflege‘ zum Ausdruck bringen. Dieses wichtige Bündnis hat bereits in den vergangenen Förderperioden einen bedeutenden Beitrag zur Verbesserung der Pflegesituation in unserem Land geleistet“, sagt Potsdams Sozial- und Gesundheitsbeigeordnete Brigitte Meier. Vor allem deswegen freue sie sich über die verlängerte Förderung im Land Brandenburg. Zwischen 2021 und 2023 seien einige beeindruckende Projekte realisiert worden, die zur Stärkung der Pflegeinfrastruktur in Potsdam geführt hätten. Um auch künftig dieser sozialpolitischen Herausforderung gerecht zu werden, sei beschlossen worden, die Richtlinie der Landeshauptstadt Potsdam zu verlängern. Ziel ist es demnach, weiterhin Projekte zu unterstützen, die es Personen ermöglichen, möglichst lange in ihrem Zuhause leben zu können.
Rund 440.000 Euro
stehen zur Verfügung
Gefördert werden können unter anderem bestimmte Personal- und Sachkosten im Vorfeld und Umfeld von Pflege nach dem SGB XI. Dazu gehören beispielsweise ergänzende Angebote zur Unterstützung der häuslichen Pflege und Betreuung durch Information, Beratung, Begleitung, Entlastung sowie zur Unterstützung bei der Bewältigung und Gestaltung des Alltags. Aber auch die soziale Teilhabe von Pflegebedürftigen und denjenigen, die andere häuslich pflegen, kann gefördert werden. Im Jahr 2024 stehen der Stadt dafür rund 440.000 Euro zur Verfügung. Antragsberechtigte können Projekte einreichen. Zuwendungsberechtigt sind juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts. Einzelpersonen sind zwar nicht antragsberechtigt – können jedoch aktive Kooperationspartner von Zuwendungsempfängern sein.
Maßnahmen können mit bis zu 70.000 Euro gefördert werden. Ein Eigenanteil ist in Höhe von mindestens 20 Prozent erforderlich, kann aber ganz oder teilweise auch durch Mittel Dritter erbracht werden. In begründeten Einzelfällen kann davon auch abgewichen werden. Am Ende entscheidet ein Bewertungsgremium unter Leitung des Fachbereich Soziales und Inklusion über die Projekte.
Weitere Informationen, die aktuelle Richtlinie und alle notwendigen Anlagen gibt es auf bit.ly/pflegevorort. Anträge gehen an die Landeshauptstadt Potsdam, Fachbereich Soziales und Inklusion, Friedrich-Ebert-Straße 79/81 in 14469 Potsdam.