Hilfe beim Ausfüllen bieten Klickanleitung, Veranstaltungen und Hotline
Bundesweit können seit dem 1. Juli die Grundsteuerwerterklärungen für Grundstücke abgegeben werden. Bislang gingen für diese Grundstücke 28.368 Grundsteuerwerterklärungen elektronisch bei den Finanzämtern im Land Brandenburg ein (Stand: 18. Juli). Eine Grundsteuerwerterklärung müssen Bürger für Grundstücke abgeben, deren Eigentümer sie am 1. Januar 2022 waren. Dafür haben sie bis zum 31. Oktober dieses Jahres Zeit.
Anhand der Angaben in den Grundsteuerwerterklärungen werden die brandenburgischen Finanzämter die Grundstücke neu bewerten. Dies ist erforderlich, damit Städte und Gemeinden ab 2025 die Grundsteuer nach aktuellen Wertverhältnissen berechnen können. Die Reform der Grundsteuerberechnung wurde notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht die Bemessung der Grundsteuer 2018 für verfassungswidrig erklärte. Denn derzeit beruht die Erhebung der Grundsteuer auf jahrzehntealten Wertverhältnissen. Diese veralteten Einheitswerte führen aufgrund der seither eingetretenen und regional sehr unterschiedlichen Wertentwicklungen zu einer erheblichen Ungleichbehandlung bei der Besteuerung, weshalb das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber verbindlich aufgab, die nun bevorstehende sachgerechte Neuregelung zu schaffen.
Ein Kritikpunkt: Komplizierter Elster-Vordruck
Auf der eigens eingerichteten Webseite www.grundsteuer.brandenburg.de sind Informationen für private Eigentümer von unbebauten und bebauten Grundstücken, Wohnungseigentum und land- und forstwirtschaftlichen Flächen, Kommunen und steuerberatende Berufe zusammengetragen. Hier findet sich auch ein Link zu einem speziell in Brandenburg eingerichteten Informationsportal Grundstücksdaten (https://informationsportal-grundstuecksdaten.brandenburg.de), auf dem die Angaben zu Grund und Boden wie beispielsweise auch die Bodenrichtwerte für Grundstücke im Land in einfacher Form abgerufen werden können. Ferner bieten die Finanzämter im Land eine Hotline zur Grundsteuerreform unter 0331 200 600 20 an. Wegen des großen Interesses am Thema ist diese derzeit stark ausgelastet. Daher wird empfohlen, wenn ein Zugang zum Internet vorhanden ist, stattdessen die Website zu besuchen. Hier finden sich alle Informationen, die zum Ausfüllen der Grundsteuerwerterklärung benötigt werden.
Elektronisch oder in Papierform
Außerdem haben alle brandenburgischen Finanzämter seit Mitte Mai mehr als 40 Informationsveranstaltungen im Land durchgeführt, die noch bis in den September hinein stattfinden werden. Die Termine werden ebenfalls auf der Webseite grundsteuer.brandenburg.de veröffentlicht. Für die elektronische Abgabe der Grundsteuerwerterklärung können das kostenlose Angebot der Steuerverwaltung „Mein ELSTER“ oder Produkte privater Softwareanbieter genutzt werden. Das Freischalten eines neuen Benutzerkontos auf „Mein ELSTER“ könne bis zu zwei Wochen dauern. Bei Bedarf böten die Finanzämter Hilfe bei der ELSTER-Registrierung an. Hierzu müsse man einen Termin im Finanzamt vereinbaren.
Bei ELSTER sei auch wichtig zu wissen, dass nicht jeder selbst über ein Benutzerkonto verfügen muss. Das heißt ganz praktisch, Kinder oder Enkel können auch die Grundsteuerwerterklärung für die Eltern oder Großeltern übernehmen. Und sollte keine Möglichkeit zur Abgabe einer elektronischen Erklärung bestehen, können Eigentümer und Erbbauberechtigte die Grundsteuerwerterklärung auch in Papierform abgeben. Die Steuererklärungsformulare stehen als Download auf der Webseite grundsteuer.brandenburg.de unter „Formulare und Publikationen“ und als Papiervordrucke in den Finanzämtern zur Verfügung. Für einfach gelagerte Sachverhalte, wie zum Beispiel Ein- oder Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen oder unbebaute Grundstücke, kann für die elektronische Übermittlung die „Grundsteuererklärung für Privateigentum” im Internet unter www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de genutzt werden.