Barrierefreie Behelfsbrücke wird gefordert
Als Ausweg bleiben das Auto, sofern man noch Auto fährt, und die verstopfte, längere Umleitung, die man zusätzlich verstopft. Aber was machen z. B. Rollator benutzende, nicht mehr Auto fahrende Senior*innen? Für die bauliche und sicherheitstechnische Instandsetzung der Brücke ist das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin, Mehringdamm 129 in 10965 Berlin, zuständig, das damit auch mit der Straßenverkehrsbehörde für den straßenverkehrsseitigen Zustand an der Brücke mitverantwortlich ist. Bei allem Verständnis für die Instandsetzung ist dieser Zustand, wie geschildert, z. Zt. eine Zumutung für die Einwohner, ganz besonders aber für die Senior*innen der Stadt. Speziell in deren Interesse habe ich als Vorsitzende des Seniorenbeirates der Stadt Königs Wusterhausen in einem Schreiben an das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin gefordert, die Errichtung einer barrierefreien Behelfsbrücke für Fußgänger und Radfahrer über die Schleuse für die Dauer der Bauzeit nochmals zu prüfen und schnellstens zu realisieren. Unterstützer dieser Forderung können sich gern ebenfalls an dieses Amt wenden.
Bei Vorhandensein eines solchen Provisoriums würde sich vermutlich auch so mancher Autofahrer wieder seines Fahrrads erinnern, um damit auf kurzem Wege schnell in das Stadtzentrum zu gelangen und so die Umleitung verkehrsseitig entlasten. Soweit mir bekannt ist, hatte auch die Stadt eine solche Forderung im Zusammenhang mit der Instandsetzung der Schleusenbrücke erhoben und sogar eine finanzielle Beteiligung für die Errichtung des barrierefreien Provisoriums in Aussicht gestellt. Es ist unverständlich, dass das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin ein solches Angebot nicht nutzt. Prof. Dr. Renate Grupe, Königs Wusterhausen