Mehr Förderung ab 1. Juli
Nachdem im Januar das Bürgergeld gestartet ist, greifen ab 1. Juli weitere Kernelemente der Reform. Mit der zweiten Jahreshälfte werden nun ein erweiterter Instrumentenkasten für Förderungen und der Kooperationsplan eingeführt.
„Im zweiten Schritt der Bürgergeld-Reform verbessern sich die Arbeitsmarktchancen für unsere Kundinnen und Kunden der Jobcenter“, erklärt Martina Martens, Pressesprecherin der Potsdamer Agentur für Arbeit. Bezieher des Bürgergelds können sich demnach leichter qualifizieren und weiterbilden. Dazu zählen etwa die erweiterten Fördermöglichkeiten im Bereich Weiterbildung und Qualifizierung, das neu eingeführte Weiterbildungsgeld und die ganzheitliche Betreuung, also ein Coaching.
Minijob erst ab 520 Euro berücksichtigt
Die Vermittlung hat künftig keinen Vorrang mehr vor der beruflichen Weiterbildung. So steht es den vier Millionen Kunden zukünftig grundsätzlich frei, sich als Alternative zu einer kurzfristigen Beschäftigungsaufnahme für eine langfristige Qualifizierung zu entscheiden. Auch die Freibeträge für ergänzend erzieltes Einkommen ändern sich, beispielsweise wird Einkommen aus beruflicher Ausbildung erst ab der Minijob-Grenze von 520 Euro berücksichtigt. Der rechtsunverbindliche Kooperationsplan ersetzt die bisherige Eingliederungsvereinbarung und fördert die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Kunden und dem Jobcenter. Im Kooperationsplan werden die nächsten Schritte gemeinsam vereinbart. Bereits zum Jahreswechsel wurden das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld formal durch das Bürgergeld ersetzt. Im ersten Schritt wurden etwa die Regelsätze erhöht und eine Karenzzeit rund um Vermögen und Wohnen eingeführt. Eine neue Bagatellgrenze in Höhe von 50 Euro sorgt zudem dafür, dass Jobcenter Kleinstbeträge nicht mehr zurückfordern müssen.
Weitere Informationen gibt es beim Jobcenter unter 0331 8804000 oder auf www.jobcenter-potsdam.de.