Aufgaben des Landkreises zum 1. Januar 2023
Der Landkreis Dahme-Spreewald prüft ab dem 1. Januar für Kinder mit Wohnsitz in der Gemeinde Schulzendorf den erweiterten Rechtsanspruch für Kindertagesstätten und Kindertagespflege bei Kindern vor dem ersten Lebensjahr, den Anspruch auf längere Betreuungszeiten (erweiterter Rechtsanspruch), den erweiterten Rechtsanspruch auf Hortbetreuung für 5./6. Klassenstufe sowie das Wunsch- und Wahlrecht außerhalb des Wohnortes.
Ab dem 1. Januar 2023 sind Anträge zur Prüfung des erweiterten Rechtsanspruchs eines Kindes mit Wohnsitz in der Gemeinde Schulzendorf, welches eine Kindertagesstätte, eine Kindertagespflege oder einen Hort besuchen möchte, an den Landkreis Dahme-Spreewald zu richten.
Die Gemeinde Schulzendorf ist durch die Kündigung des öffentlich-rechtlichen Vertrages nach § 12 Kindertagesstättengesetz des Landes Brandenburg (KitaG) für die Prüfung dieser Anträge ab dem 1. Januar 2023 nicht mehr zuständig.
Das Antragsformular und die Anlagen für den erweiterten Rechtsanspruch sind auf der Homepage des Landkreises unter www.dahme-spreewald.info/de/ verfügbar. Das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular ist mit den beizufügenden Unterlagen an den Landkreis Dahme-Spreewald, Fachbereich Kindertagesbetreuung, Beethovenweg 14 in 15907 Lübben oder per E-Mail rechtsanspruch-kita@dahme-spreewald.de zu senden.
Für Rückfragen sind die Mitarbeiter des Fachbereichs unter der 03546 201733 am Dienstag von 8 bis 12 Uhr sowie 13 bis 18 Uhr und donnerstags von 8 bis 12 Uhr sowie 13 bis 16 Uhr erreichbar.
Aufgaben der Gemeinde Schulzendorf
Nach dem Kitagesetz obliegt es weiterhin Schulzendorf als Gemeinde Zuständigkeiten wahrzunehmen.
Als Träger der kommunalen Kindertagesstätten ist die Gemeinde Schulzendorf unverändert für die Platzvergabe, Kita-Verträge, Elternbeiträge, Essensgeld und ähnliches zuständig.
Soweit eine Kindertagesstätte von einem freien Träger in Schulzendorf betrieben wird und zukünftig betrieben werden soll, bleibt die Gemeinde verpflichtet, hierfür das Grundstück einschließlich der Gebäude zur Verfügung zu stellen, die Bewirtschaftungs- und Erhaltungskosten für Gebäude und Grundstücke zu tragen und dem freien Träger alle nicht durch Elternbeiträge oder Zuschüsse von Bund, Land oder Landkreis gedeckten Kosten auszugleichen.
Hinweise zum Rechtsanspruch und Anmeldeverfahren
Der gesetzliche Mindestanspruch umfasst für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Einschulung eine Betreuungszeit von bis zu sechs Stunden am Tag (oder 30 Wochenstunden -Kindertagespflege, Krippe, Kita-) beziehungsweise für Schulkinder bis zur Vollendung der vierten Schuljahrgangsstufe von bis zu vier Stunden am Tag (oder 20 Wochenstunden –Hort-).
Anmeldung des Kindes
- in einer Kindertagesstätte: Der Antrag auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte ist bei dem jeweiligen Träger der Kindertagesstätte vor Ort zu stellen. (Geburtsurkunde und Meldebescheinigung sind als Nachweise notwendig.)
- zur Kindertagespflege: Wird ein Platz in einer Kindertagespflegestelle beansprucht, erfolgt die weitere Bearbeitung durch den Landkreis Dahme-Spreewald. Dies bezieht sich auf den Abschluss eines Betreuungsvertrages sowie die Heranziehung zum Elternbeitrag beziehungsweise Essensgeld.
Nur wenn eine über dem gesetzlichen Mindestanspruch gelegene Betreuungszeit benötigt wird, ist ein gesonderter Antrag zur Feststellung des erweiterten Rechtsanspruchs zu stellen.