Kreisverwaltung bittet um rege Beteiligung
Wie hoch sind die Wohnungsmieten im Landkreis Potsdam-Mittelmark, und welche Kosten gelten als „angemessen“ bei der Bewilligung von Sozialleistungen? Diese Fragen sind wichtig, wenn Jobcenter und Sozialamt die Unterkunftskosten im Rahmen der Grundsicherung gewähren.
Seit der letzten Erhebung des Mietniveaus im Jahr 2019 hat sich der Wohnungsmarkt in einigen Gemeinden des Landkreises Potsdam-Mittelmark verändert. Mitarbeiter der Kreisverwaltung möchten nun neu ermitteln, wie hoch die „angemessenen“ und somit vertretbaren Kosten der Unterkunft aktuell im Kreisgebiet sind und bitten dazu um Unterstützung der Vermieter.
Mit der Erstellung eines „schlüssigen Konzeptes“ hat der Landkreis Potsdam-Mittelmark als Grundsicherungsträger das Forschungsinstitut Analyse & Konzepte aus Hamburg beauftragt. Um das Mietpreisniveau im Kreisgebiet zuverlässig und repräsentativ ermitteln zu können, wird eine möglichst breite Datengrundlage benötigt. Hierzu werden die bekannten Wohnungsunternehmen im Kreisgebiet und zudem zufällig ausgewählte Vermieter befragt. Rund 6.000 Schreiben des Landrates und Fragebögen werden zur Mietwerterhebung versandt.
Je höher der Rücklauf der versandten Fragebögen ist, desto verlässlicher kann das aktuelle Mietpreisniveau im Kreisgebiet abgebildet werden. Damit können im Landkreis Potsdam-Mittelmark zukünftig die Leistungen für die Unterkunftskosten angepasst und in angemessenem und gerechtem Umfang gewährt werden. Gleichzeitig erfolgt ein wichtiger Schritt zur Versorgung der Leistungsberechtigten mit dem ihnen zustehenden Wohnraum.
Die Daten werden anonymisiert erhoben und die zum Abschluss erstellte Übersicht lässt keinen Rückschluss auf einzelne Mieter oder Vermieter zu, heißt es in einer Mitteilung der Kreisverwaltung. Es werden keine personenbezogenen Daten gesammelt, sondern lediglich Informationen zum jeweiligen Mietobjekt. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenfrei.