Städte und Gemeinden können sich noch bis Mitte September um Bundesmittel bewerben
Der Bund hat ein erhebliches Interesse an einer klimagerechten Stadtentwicklung und will Städte und Gemeinden bei der Bewältigung der durch die klimatischen Veränderungen bedingten Herausforderungen unterstützen. Mit dem Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ sollen investive Projekte der Grün- und Freiraumentwicklung mit hoher Wirksamkeit für Klimaanpassung und Klimaschutz (CO₂-Minderung) gefördert werden. Zusätzliche 200 Millionen Euro stellt der Bund dafür bereit. Die Bundestagsabgeordnete Sylvia Lehmann (SPD) ermuntert Städte und Gemeinden in Teltow-Fläming und Dahme-Spreewald, diese Mittel in Anspruch zu nehmen: „In den zunehmend heißen Sommern sind Parks, Grünanlagen, Seen- oder Flussufer Orte der Erholung, Lebensqualität und Begegnung. Der Bund unterstützt Städte und Gemeinden dabei, diese Begegnungsorte zu erhalten. Wir werden Klimaanpassungsmaßnahmen unterstützen, um zum Beispiel auf Hitze, Dürre oder Dauerregen zu reagieren. Es wird in den nächsten Jahren immer wichtiger werden, Flächen zu entsiegeln, Dächer zu begrünen, ‚grüne Lungen‘ zu schaffen. Die Mittel dafür stehen bereit.“ Gefördert werden barrierefrei zugängliche, anspruchsvolle Erhaltungs- und Entwicklungsvorhaben. Hierzu zählen unter anderem die Vernetzung bestehender Grün- und Freiräume (Regenwasserrückhalt, Kalt- und Frischluftversorgung, Biotopverbund, Wegeverbindungen), großräumige (kulturhistorisch) bedeutsame Parkanlagen, die gezielte Ergänzung mit wohnortnahen Freiräumen in klimatisch defizitären Stadträumen (Klimaoasen), großräumige Projekte, die graue Infrastruktur in grünblaue umwandeln (Verkehrsräume, Stadtplätze, Brachflächen, Quartiere), die Umsetzung von Schwammstadtkonzepten zur Erhöhung des Regenwasserrückhalts, der Verdunstungsleistung, der Grundwasserneubildung und der Wasserverfügbarkeit auch unter Nutzung von Grauwasser.
Städte und Gemeinden können bis zum 15. September ihre Projekte zur Klimaanpassung beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einreichen.
Über die Projektauswahl entscheidet der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. Die Mindesthöhe der beantragten Fördersumme beträgt 500.000 Euro. Der Förderanteil des Bundes beträgt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, 25 Prozent tragen die Kommunen grundsätzlich selbst. Dieser Anteil kann sich bei Kommunen in der Haushaltsnotlage auf 15 Prozent reduzieren.
Unter www.bbsr.bund.de/klima-raeume sind detaillierte Informationen zum Programm zusammengestellt.