ÖDP fordert nach Gerichtsurteil Kommunen auf, einige Bauvorhaben zu stoppen
„Sämtliche Pläne zur beschleunigten Bebauung des Siedlungsaußenbereichs ohne Umweltprüfung sind in Brandenburg rechtswidrig zustande gekommen“ – davon ist der Landesvorsitzende der Ökologisch Demokratischen Partei (ÖDP) Brandenburg, Thomas Löb, überzeugt. Er begründet seinen Standpunkt mit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juli. Das hatte in einem Revisionsverfahren gegen eine Bebauungsplanung in Baden-Württemberg entschieden, bei der auf die Umweltprüfung verzichtet worden war. Die Entscheidung hat nach Ansicht der ÖDP auch Auswirkungen auf Projekte in Brandenburg – unter anderem in Bestensee, Borkheide oder Beelitz. Bei den genannten Bauvorhaben sollten Wohnungen im beschleunigten Verfahren ohne eine frühe Bürgerbeteiligung sowie eine Umweltprüfung errichtet werden. Es bestehe zudem nicht einmal eine vollständige Ausgleichspflicht für den zu erwartenden Naturverlust, beklagt die ÖDP. Die Partei fordert deshalb alle Brandenburger Kommunen auf, „ihre nun als unzulässig erklärten Bauplanungen“ sofort zu stoppen, soweit diese ohne die zwingend erforderliche naturschutzrechtliche Prüfung erfolgt sind. Diese müssten an die aktuelle Rechtsprechung angepasst werden. Denn der Paragraf 13b des Baugesetzbuches verstoße laut dem Gerichtsurteil gegen das Europäische Gemeinschaftsrecht.
Fehlende Daten?
Durch den Verzicht auf einen umfassenden Umweltbericht mangele es an gebündelten Umweltdaten. Diese seien als Grundlage und Abwägungshilfe für Gemeindevertreter und andere Planungsträger wichtig. „Oft weiß man womöglich nicht einmal, welche Naturschätze die eigene Kommune noch so beherbergt“, mutmaßt die ÖDP. Dabei sei es wichtig, dass die Baugebiete, auch wenn sie gesellschaftlich benötigt würden, keine von Feuchte geprägten Waldbiotope inmitten eines Landschaftsschutzgebietes zerstückelten.
Bedrohte Erlenbruchwälder, wie etwa im Raum Bestensee, seien durch nichts zu kompensieren und wären ein unwiederbringlicher Naturverlust. Die aus Sicht der ÖDP höchst fahrlässig erscheinenden Planungsverfahren trügen zur Zerstörung der Lebensgrundlage aller bei. „Voreilig kommunales Durchwinken von Betongoldträumen, möglichst komplett an der Anwohnerschaft vorbei, war noch nie gut.“ Das Vorgehen führe zu immer mehr Verdruss innerhalb der Bevölkerung, feuere den Vertrauensverlust in staatliche Institutionen an und nähre Zweifel an demokratischen Prozessen. „Kommunale Entscheidungsträger sollten eigentlich sich dem Gemeinwohl verpflichtet sehen. Sie müssen zum Erhalt einer lebenswerten Heimat beitragen, in Zeiten des fortschreitenden Klimawandels und Grundwasserverlustes Waldcharakter als Aufwertungspotenzial erhalten.“
Der ÖDP-Landesvorsitzende Löb wertet das Gerichtsurteil als „eine Rote Karte für die Bauwirtschaft und ihrer politischen Steigbügelhalter. Das Urteil sollte ihnen mehr als nur Mahnung sein.“