Welche Aufgaben hat eigentlich ein Landrat in Brandenburg? Und lohnt es sich überhaupt, zur Wahl zu gehen?
Am 6. und am 20. Februar sind die Mittelmärker zur Urne gerufen: Am Ende der Winterferien findet der erste Wahlgang zur Neuwahl des Landrats von Potsdam-Mittelmark statt. Zur Wahl stellen sich insgesamt sieben Kandidaten, fünf von ihnen mit etablierten Parteien im Rücken: Marko Köhler für die SPD, Christian Große für die CDU, Hans-Peter Goetz für die FDP, Georg Hartmann für Bündnis 90/Die Grünen und Meiko Rachimow für die Piratenpartei. Stefan Schwabel aus Lobbese, einem Ortsteil von Treuenbrietzen nahe der Grenze nach Sachsen-Anhalt und Jens Hinze aus Mühlenfließ im Amt Niemegk treten als parteilose Einzelkämpfer an und dürften im Nordosten des Landkreises so gut wie nicht bekannt sein.
Aber lohnt es sich überhaupt, zur Wahl zu gehen oder am Briefwahlverfahren teilzunehmen? Die Antwort kann nur heißen: Auf jeden Fall! Denn ein Landrat hat in Brandenburg deutlich mehr Befugnisse als nur seinen Landkreis zu repräsentieren. Er muss die Beschlüsse des Kreistags umsetzen und den Kreis "verwalten". Der Landkreis wiederum fördert insbesondere die wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Entwicklung seines Gebietes zum Wohl der Einwohner. So steht es in der Kommunalverfassung des Landes.
Der Landrat hat dabei die Rolle einer unteren Landesbehörde, und zwar mitsamt der Fachaufsicht über die dazugehörigen Gemeinden, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Klingt zu theoretisch? Klarer wird‘s, wenn man an die großen Waldbrände der letzten Jahre zurückdenkt: Der Landrat hat nämlich die Oberhoheit im Brand- und Katastrophenschutz und kann die Gemeinden anweisen, ihre Feuerwehren für den Einsatz zur Verfügung zu stellen. In Situationen wie der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz hat er auch das Recht und die Pflicht, den Katastrophenfall auszurufen - das war im Kreis Ahrweiler bekanntlich zu spät geschehen.
Zudem unterstehen dem Landrat die Untere Denkmalschutz- und die Untere Naturschutzbehörde, sowie die kreiseigene Abfallwirtschaft und das Busunternehmen Regiobus. Für den ÖPNV heißt das, er kann direkten Einfluss auf den Ausbau neuer Buslinien oder die Taktung auf bestehenden Strecken nehmen. Auch an der Errichtung von Gymnasien, Förderschulen und einigen Gesamtschulen - wie der neuen Grace-Hopper-Schule in Teltow - ist der Landkreis entscheidend beteiligt. Das bedeutet, der Landrat kann und muss im Zweifelsfall Einfluss nehmen. Politisch verantwortlich ist und bleibt jedoch der Kreistag. In einigen Gremien wie der Sparkasse gilt der Landrat zudem als "geborenes Mitglied", die Mitgliedschaft ist an den Status gebunden. Ein Vorteil des Postens ist der Dienstwagen mit Fahrer, der eine ausgeruhte Anreise garantieren soll.