Landesregierung bietet privaten Haushalten Soforthilfe
Wie leicht kann es passieren, dass man aufgrund der gestiegenen Energiepreise seine Strom- und Gasrechnungen nicht mehr bezahlen kann. Die Folge: Die Energieversorgungsunternehmen schalten nach einer Mahnung und Sperrandrohung den Strom ab und drehen den Gashahn zu. Um zu verhindern, dass in diesem Fall die betroffenen zahlungsunfähigen Menschen dann im Dunkeln sitzen und frieren müssen, hat die Landesregierung Brandenburg ein Soforthilfeprogramm ins Leben gerufen. Es stellt dafür 1,5 Millionen Euro aus dem "Brandenburg-Paket" zur Verfügung. Darauf macht der hiesige Landtagsabgeordnete Erik Stohn (SPD) aufmerksam.
Die Soforthilfe kommt einkommensschwachen Haushalten mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg zugute, die wegen der aktuellen Preissteigerungen ihre Energieschulden nicht selbst bezahlen können. Dabei ist es egal, ob man in einer Mietwohnung, in einer Eigentumswohnung oder in einem Eigenheim wohnt. Die Hilfe wird in der Höhe gewährt, die erforderlich ist, um die angedrohte oder bereits vollzogene Energiesperre zu verhindern beziehungsweise zu beenden. Das Geld wird direkt an den Energieversorger überwiesen. Pro Haushalt beziehungsweise Zählernummer kann nur einmal die Soforthilfe gewährt werden. Anträge sind elektronisch über die Internetseite des Landesamts für Soziales und Versorgung (LASV) zu stellen. Das geht unter lasv.brandenburg.de/lasv/de/zuwendungen/energiesperren-soforthilfe/
Das Antragsverfahren, so betont Erik Stohn, steht ab sofort bereit.
Keinen Anspruch auf diese Soforthilfe haben Personen, die über ausreichend kurzfristig verfügbare finanzielle Mittel verfügen, oder die mit Hilfe erbrachter Sozialleistungen die Energiesperre verhindern oder beenden können. Denn sowohl beim Bürgergeld und der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) als auch bei der Sozialhilfe (SGB XII) ist vorgesehen, dass Energieschulden übernommen werden können. Erst, wenn das nicht mehr geht, greift die neue Soforthilfe.