ARAG Experten mit Finanztipps für den Start ins Uni-Leben
Bald beginnt für viele das erste Semester und die meisten Studienanfänger stehen damit auch zum ersten Mal finanziell auf eigenen Füßen. Eine aufregende Zeit und Grund zur Freude wäre da nicht das leidige Thema Geld. ARAG Experten haben wertvolle Ratschläge, wie die Kasse aufgebessert und wo eingespart werden kann.
Ausgaben überblicken
Miete und Nebenkosten, Nahrungsmittel, eventuell Studiengebühren samt Büchern und Unterlagen, Fahrtkostenund vieles mehr – die Positionen im Budgetplan sind zahlreich. Und ein bisschen Geld für Sport und Spaß sollte definitiv auch noch übrig sein.
Der erste Schritt, um gut zurechtzukommen, ist, sich selbst einen realistischen Überblick über notwendige Ausgaben zu verschaffen. Laut ARAG Experten geht das sogar per Haushalts-App, die auf einfache Weise geführt und aktuell gehalten werden kann. So lassen sich böse Überraschungen vermeiden, welche vielleicht kommen, wenn man seinen Kontostand nur im Kopf überschlägt.
Welche Zuschüsse gibt es?
Der Staat bietet verschiedene Möglichkeiten zur Unterstützung an, teilweise abhängig vom Einkommen der Eltern. Weitestgehend bekannt ist die Sozialleistung Bafög, das zwar prinzipiell als Darlehen gilt, aber nur zur Hälfte zurückgezahlt werden muss. Die mögliche Höhe wird individuell nach Lebenssituation und den finanziellen Mitteln von den Eltern berechnet; aktueller Höchstbetrag sind 934 Euro.
Wer kein Anrecht auf diese staatliche Förderung hat, kann unter Umständen Wohngeld beantragen. ARAG Experten raten dazu, sich bei der jeweiligen Wohngeldstelle der zuständigen Gemeinde-, Kreis-, Stadt- oder Amtsverwaltung zu erkundigen. Auch das Kindergeld wird weitergezahlt, solange der Student unter 25 Jahre alt ist und zum ersten Mal studiert. Diese Leistung erfolgt allerdings nicht weiterhin automatisch, sondern erfordert einen gesonderten Kindergeldantrag.
Vielleicht bei den Steuern sparen?
Bereits ausgegebenes Geld lässt sich teilweise über die Steuererklärung wieder zurückholen. Prinzipiell ist sie für Studenten freiwillig, macht aber durchaus Sinn, um diverse Ausgaben abzusetzen. ARAG Experten nennen in diesem Zusammenhang unter anderem Posten wie Fahrtkosten zur Uni oder sonstige Lernstätten, Fachliteratur und sonstige Lernmittel, Handy- und Internetkosten, Abschreibung von Computern samt Zubehör sowie möglicherweise Studiengebühren oder Studienkredite.
Und auch die Eltern "verdienen" am studierenden Kind, denn sie können den Kinderfreibetrag oder sogar zusätzlich den Ausbildungsfreibetrag geltend machen, der greift, wenn Tochter oder Sohn fürs Studium ausgezogen sind. Ein wichtiger Hinweis dabei: Die Unterkunft in der Unistadt muss als Erstwohnsitz angemeldet sein, sonst kann unter Umständen Zweitwohnsitzsteuer anfallen. Das eigene Zimmer, das eventuell bei den Eltern weiterhin zusätzlich zur Verfügung steht, spielt bei der Steuer jedoch keine Rolle und führt nicht zu etwaigem Nachteil.
Rabattfuchs sein
Der Status als Student führt typischerweise zu vielen Ermäßigungen. Entscheidend hierfür ist das Vorweisen des Studentenausweises, den jeder Studierende nach der Immatrikulation per Post erhält und der inzwischen als Chipkarte ausgestellt wird. Er berechtigt zum Beispiel zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag, zu günstigerer Software, ermäßigter Bahncard, kostenlosem Girokonto, gesonderten Handytarifen, aber auch zu vielen Vergünstigungen im Freizeitbereich. So haben unter anderem Museen, Theater, Schwimmbäder und viele weitere Sportstätten sowie auch Reiseveranstalter Studententarife gelistet.
Damit nicht genug, spielen seit einigen Jahren auch einige Markenartikler mit: So muss zum Beispiel auf den Adidas- oder Nike-Sneaker, die RayBan-Brille, den Amazon Prime- oder Spotify-Zugang sowie Samsung- oder Apple-Produkte auch während des Studiums nicht zwangsläufig verzichtet werden, auch hier gibt es manchmal Studi-Rabatte. Tipp der ARAG Experten: Wer solche Vorzüge auch außerhalb Deutschlands nutzen möchte, sollte den internationalen Studentenausweis ISIC beantragen. Er ist das einzige weltweit anerkannte Dokument für Studenten.
Weitere interessante Informationen gibt es unter https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/