2G-Regel im Einzelhandel entfällt, allen Brandenburgern ist der Zutritt mit FFP2-Maske gestattet
Das Brandenburger Kabinett hat am Dienstag mit einer weiteren Änderung der Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung auf die vorherrschende Omikron-Variante reagiert, die derzeit von hohen Infektionszahlen bei gleichzeitig weniger schweren Krankheitsverläufen gekennzeichnet ist. Die geänderte Verordnung trat bereits am 9. Februar in Kraft und gilt zunächst bis zum Ablauf des 23. Februar. Der Höhepunkt der Omikron-Welle wird frühestens Mitte Februar erwartet. Für den 16. Februar ist das nächste Bund-Länder-Treffen (MPK) angesetzt. Dabei sollen in Anbetracht der aktuellen Entwicklung auch mögliche Öffnungsszenarien beraten werden.
Die wesentlichen Änderungen sind: FFP2-Maskenpflicht statt 2G-Regel im gesamten Einzelhandel, 3G statt 2G auf Sportanlagen im Freien, Aufhebung der sogenannten „Hotspot-Regelung“ (damit keine nächtliche Ausgangsbeschränkung mehr für Ungeimpfte), Anwesenheitsdokumentation zum Beispiel bei Veranstaltungen, Friseur oder in Gaststätten entfällt (Ausnahme: Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens wie Krankenhäuser und Pflegeheime).
Unverändert gilt weiterhin insbesondere: 2G-Plus-Regelung in der Gastronomie, Verbot von Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden, Kontaktbeschränkungen bei privaten Treffen.
„Grundlage der Beurteilung bleiben die Belastung des Gesundheitswesens und die Bewertung der Auswirkungen der Omikron-Variante. Sie grassiert noch im ganzen Land und wir haben immer noch sehr hohe Infektionszahlen. Mit unseren Regelungen machen wir klar: Es ist noch nicht die Zeit für große Öffnungsschritte. Allerdings ist die Lage in den Krankenhäusern stabil, so dass die vorgenommenen Anpassungen sachgerecht sind. Mit dem Ersatz der 2G-Regelung im Einzelhandel durch die FFP2-Maskenpflicht entlasten wir die Händler und sorgen gleichzeitig für ausreichenden Schutz. Weitere Anpassungsschritte zum Beispiel in der Gastronomie oder für Großveranstaltungen sind von der Entwicklung der Infektionslage abhängig. Die Experten haben den Peak der Omikron-Welle für Mitte Februar vorausgesagt. Um hier schnell reagieren zu können haben wir die Geltungsdauer der neuen Verordnung auf den 23. Februar begrenzt“, so Ministerpräsident Dietmar Woidke.
Innenminister Michael Stübgen ergänzte: „Die Omikronvariante hat auch in Brandenburg den Pandemieverlauf auf den Kopf gestellt. Die Infektionszahlen schießen durch die Decke und können kaum noch vollständig erfasst werden. Die Anzahl der schwerkranken Covid-Patienten auf den Intensivstationen folgt diesem rasanten Infektionsgeschehen aber nicht. Deshalb ist die Anpassung der Coronamaßnahmen folgerichtig. Bisher ging es vornehmlich darum, die Bevölkerung vor der Einlieferung ins Krankenhaus zu schützen. Unter Omikron geht es nun darum, die Krankenhäuser vor dem Zusammenbruch der Infrastruktur zu schützen. Deshalb können wir auf einige Einschränkungen verzichten. Ich halte das auch für ein wichtiges Signal an die Brandenburger. Sobald Maßnahmen nicht mehr nötig sind, nehmen wir sie zurück.“