Hinweise des Veterinäramts Teltow-Fläming: Was ist neu und zu beachten?
Manche kennen es vielleicht von früher: Die kalte Jahreszeit bricht an, und dann wird zu Hause geschlachtet. Das war relativ einfach: Man besorgte sich ein gut genährtes Hausschwein vom nächstgelegenen Mäster, bestellte einen erfahrenen Hausschlächter und den Tierarzt für die Fleischuntersuchung, und schon konnte es losgehen …
Das wird heutzutage nicht mehr so funktionieren. Wer ein lebendes Schwein zum Zwecke der Hausschlachtung kaufen möchten, wird vom Schweinemäster nach der HIT-Nummer (auch VVVO-Nummer oder Registriernummer) gefragt. Der Schweinemäster darf seit dem 1. August nur noch lebende Schweine abgeben, wenn er innerhalb von sieben Tagen eine Abgangsmeldung in der HIT-Datenbank und in seinem Bestandsregister durchführt. Bei der Abgangsmeldung sind neben der eigenen Registriernummer des Schweinemästers auch die Registriernummer des aufnehmenden Halters (das sind auch Personen, die ein lebendes Schwein zum Zwecke der Hausschlachtung erwerben), das Abgabedatum und die Anzahl der abgegebenen Tiere anzugeben.
Wo gibt es eine HIT-Nummer?
Eine HIT-Nummer erhält der zukünftige Halter im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Teltow-Fläming. Dazu gibt es im Internetauftritt des Landkreises das Formular: Anzeige einer Tierhaltung. Dieses Formular können Interessierte dem Amt ausgefüllt per Post an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Teltow-Fläming, Am Nuthefließ 2 in 14943 Luckenwalde, per Fax an 03371 608 9040 oder per E-Mail an veterinaeramt@teltow-flaeming.de schicken. Anzugeben ist dabei, dass das Schwein nur kurzfristig bis zur Schlachtung gehalten werden soll. Das Amt wird per Post eine Registriernummer zugeschicken.
Schlachtung von Rindern und Ziegen. Das gleiche gilt auch, falls ein Rind, Schaf oder eine Ziege geschlachtet werden soll. Auch dafür benötigt der abgebende Tierhalter einen Erwerber mit gültiger HIT-Nummer (auch VVVO-Nummer oder Registriernummer).
Weitere Möglichkeiten
Wer das alles nicht möchte und trotzdem selbst zu Hause schlachten will, sollte das Tier von einem Fleischer oder Schlachtbetrieb des Vertrauens nach Absprache frisch geschlachtet erwerben. Dort wird ein Tierarzt die Fleischbeschau durchführen, und es ist möglich direkt nach der Schlachtung das Fleisch samt Blut und Innereien mit nach Hause zu nehmen und selbst leckere Würste oder andere Fleischprodukte zum eigenen Verzehr herstellen.