Zwei neue Unterkünfte sollen in diesem Jahr ihren Betrieb aufnehmen.
Der Landkreis Dahme-Spreewald informiert regelmäßig über die aktuelle Situation zur vorläufigen Unterbringung geflüchteter Menschen. Die Pflichtaufgabe zur Unterbringung ist dem Landkreis zur Erfüllung nach Weisung vorgegeben.
Für das Jahr 2024 hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) des Landes Brandenburg dem Landkreis Dahme-Spreewald ein Aufnahmesoll von 1.212 Personen mitgeteilt.
Im Landkreis gibt es aktuell 20 Gemeinschaftsunterkünfte oder Wohnungsverbünde an mehreren Standorten, um die Pflichtaufgabe zur vorläufigen Unterbringung zu erfüllen. Es folgen zwei weitere Einrichtungen in diesem Jahr: demnächst am Standort im Bestenseer Ortsteil Pätz und im nächsten Halbjahr am Standort in Lübben. „Mit Blick auf eine dezentrale Unterbringung und die Kommunikation mit direkten Anwohnern im Umfeld von neuen Unterkünften werden wir geeignete Formate organisieren“, so Landrat Sven Herzberger.
Die Zuweisung von Geflüchteten erfolgt über die Zentrale Ausländerbehörde (ZABH) des Landes Brandenburg. In den ersten beiden Monaten des Jahres 2024 hat der Landkreis insgesamt 115 Personen aufgenommen (Stichtag: 29. Februar).
Am Standort Pätz hat der Landkreis im aktuellen Monat die Gemeinschaftsunterkunft an den Betreiber DRK Flüchtlingshilfe Brandenburg gGmbH übergeben. Die Einrichtung verfügt über 163 Plätze zur Unterbringung von Asylbewerbern und geflüchteten Menschen.
Die Inbetriebnahme soll mit einer Platzkapazität von 163 Bewohnern im April erfolgen.