IHKs appellieren an Unternehmen, Anträge zu stellen
Durch Corona-Pandemie in Not geratene Unternehmen können seit Mittwoch die sogenannte Überbrückungshilfe II für laufende Kosten online unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de beantragen. Rückwirkend für die Monate September bis Dezember 2020 sind für Soloselbstständige, kleine und mittelständische Betriebe sowie Freiberufler Zuschüsse von bis zu 200.000 Euro möglich. Die Bewilligung erfolgt durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).„Der Bund hat die Zugangsvoraussetzungen für die Förderung erleichtert und die Förderstufen verbessert. Die Brandenburger IHKs rufen alle von Umsatz- und Ertragseinbrüchen betroffenen Betriebe auf, in die Prüfung und Antragstellung zu gehen“, sagt Peter Kopf, Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft der Brandenburger Industrie- und Handelskammern. Im Vergleich zur Überbrückungshilfe I sind die Zugangsbedingungen nunmehr flexibler. Die Begrenzung der Förderung für kleine Unternehmen ist aufgehoben, Fördersätze wurden erhöht, die ansetzbaren pauschalen Personalkosten wurden von 10 auf 20 Prozent der förderfähigen Kosten angehoben.
Über den Link www.ihk.de/ueberbrueckungshilfe können Antragsberechtigung und Unterstützungshöhe unverbindlich von Unternehmen geprüft bzw. berechnet werden. Die Wirtschaftskammern haben auf ihren Internetseiten auch einen FAQ-Fragenkatalog veröffentlicht, der Hinweise gibt, wer Überbrückungshilfe II beantragen kann und welche Kosten angesetzt werden können. red/ela