Regionale Wirtschaft zu den in Berlin diskutierten Regelungen zur Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie
„Aufgrund der aktuell dramatisch ansteigenden Corona-Infektionszahlen in Deutschland und Europa, ist es nachvollziehbar, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Pandemie einzudämmen. Gleichzeitig muss das öffentliche Leben so weit wie möglich aufrechterhalten werden. Gesundheitsschutz und wirtschaftliche Aktivität schließen sich nicht aus.“ Das sagt Peter Kopf, Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft der IHKs des Landes Brandenburg.
„Jetzt gilt es, aus den Problemen im Frühjahr zu lernen: Die Maßnahmen müssen eindeutig formuliert und für die Kommunen umsetzbar sein. Je größer der Auslegungsspielraum desto größer die Verunsicherung. Weitergehende Einschränkungen im Hotel- und Gaststättengewerbe, bei Kultur und Freizeit sowie den Dienstleistungsbranchen lehnen wir ab, da diese bereits geeignete Maßnahmen ergreifen und funktionierende Hygienekonzepte seit Monaten umsetzen. Diese sollte man jetzt nicht aushebeln. Hier darf es nicht zu einer Stigmatisierung kommen, vor allem, weil nicht wissenschaftlich nachgewiesen ist, dass sie Treiber der Pandemie sind.“
Im Hinblick auf den Einzelhandel fordern die IHKs eine Öffnung von Verkaufsstellen an bestimmten Sonntagen, die zur Versorgung der Bevölkerung und zur Entzerrung der zu erwartenden Besucherzahlen insbesondere im bevorstehenden Weihnachtsgeschäft beitragen.
Die brandenburgischen IHKs befürworten weitere Hilfspakete wie die Überbrückungshilfe III, Nothilfen für die am stärksten betroffenen Branchen und Soloselbstständige sowie die Öffnung des KfW-Schnellkredits für kleine Unternehmen. Die Anträge für Überbrückungshilfen sollten verschlankt, sowie klar und rechtssicher ausgestaltet sein. Weitere Fördermaßnahmen sollen aufgelegt werden, um die Unternehmen bei der Umsetzung von mobilem Arbeiten für ihre Mitarbeiter zu unterstützen.
„Den Gastgebern Brandenburgs kann jetzt eine Perspektive gegeben werden, indem die bis zum 30. Juni 2021 befristete Mehrwertsteuersenkung für Speisen verlängert wird“, so der IHK-Präsident. red
„Jetzt gilt es, aus den Problemen im Frühjahr zu lernen: Die Maßnahmen müssen eindeutig formuliert und für die Kommunen umsetzbar sein. Je größer der Auslegungsspielraum desto größer die Verunsicherung. Weitergehende Einschränkungen im Hotel- und Gaststättengewerbe, bei Kultur und Freizeit sowie den Dienstleistungsbranchen lehnen wir ab, da diese bereits geeignete Maßnahmen ergreifen und funktionierende Hygienekonzepte seit Monaten umsetzen. Diese sollte man jetzt nicht aushebeln. Hier darf es nicht zu einer Stigmatisierung kommen, vor allem, weil nicht wissenschaftlich nachgewiesen ist, dass sie Treiber der Pandemie sind.“
Im Hinblick auf den Einzelhandel fordern die IHKs eine Öffnung von Verkaufsstellen an bestimmten Sonntagen, die zur Versorgung der Bevölkerung und zur Entzerrung der zu erwartenden Besucherzahlen insbesondere im bevorstehenden Weihnachtsgeschäft beitragen.
Die brandenburgischen IHKs befürworten weitere Hilfspakete wie die Überbrückungshilfe III, Nothilfen für die am stärksten betroffenen Branchen und Soloselbstständige sowie die Öffnung des KfW-Schnellkredits für kleine Unternehmen. Die Anträge für Überbrückungshilfen sollten verschlankt, sowie klar und rechtssicher ausgestaltet sein. Weitere Fördermaßnahmen sollen aufgelegt werden, um die Unternehmen bei der Umsetzung von mobilem Arbeiten für ihre Mitarbeiter zu unterstützen.
„Den Gastgebern Brandenburgs kann jetzt eine Perspektive gegeben werden, indem die bis zum 30. Juni 2021 befristete Mehrwertsteuersenkung für Speisen verlängert wird“, so der IHK-Präsident. red