Corona: Erhöhte Lieferkapazitäten ermöglichen mehr Impfungen

Da die Impfstofflieferungen mittlerweile wieder zunehmen, gibt es auch wieder mehr Impftermine in Brandenburg. Jüngerer bis 64 Jahre können sich impfen lassen, wenn sie unter bestimmten Vorerkrankungen leiden. Foto: Wilfried Pohnke
Ambulante Impfungen in Arztpraxen starten im März
Zunächst sollen alle über 80-Jährigen, noch nicht geimpften mit einem Brief über die Impfmöglichkeit informiert werden. Mit einem Zugangscode können sie dann über eine Sonderrufnummer einen Termin vereinbaren. Auch Personen im Alter bis 64 Jahre mit sehr hohem oder hohem Risiko können Impftermine vereinbaren - sie erhalten den Impfstoff von AstraZeneca, der für Ältere in Deutschland nicht zugelassen ist. Er wird auch an Mitarbeitende ambulanter Pflegedienste verimpft. Die ersten Benachrichtigungsbriefe sollen Ende dieser Woche bei den Berechtigten eintreffen.
Eine Möglichkeit der Online-Terminvergabe gibt es zurzeit noch nicht. Sie hänge von den Entscheidungen des Bundes zur Änderung der Impfprioritäten ab und könne erst eingerichtet werden, wenn feststehe, wer wann geimpft werden darf, erklärte der stellvertretende KVBB-Vorstand Holger Rostek. Gerechnet wird mit einer Freischaltung am Freitag dieser Woche. Auch in Arztpraxen soll demnächst geimpft werden können. "Mit den Lieferzusagen der Impfstoffhersteller können wir beim Impfen wieder deutlich Fahrt aufnehmen. Es ist eine sehr gute Nachricht, dass wir jetzt Personen im Alter bis 64, die aufgrund von schweren Vorerkrankungen oder Behinderungen ein besonders hohes Risiko haben und, ein Impfangebot machen können", so Nonnemacher. Gleiches gilt für Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher sobald sie in der Priorisierung vorgezogen werden. Sie erhalten den Impfstoff von AstraZeneca, der für Ältere in Deutschland nicht zugelassen ist. Mittlerweile habe auch die Impfbereitschaft mit AstraZeneca zugenommen, betonte Gesundheitsstaatssekretär Michael Ranft.
Impfangebote für Menschen mit Behinderungen
"Menschen, die in Einrichtungen der Eingliederungshilfe, in Tagespflegen und in ambulant betreuten Wohnformen leben, sind mit einem ebenso hohen Infektionsrisiko sowie dem Risiko schwerer Krankheitsverläufe konfrontiert wie Menschen, die in vollstationären Pflegeeinrichtungen leben. Wir sind deshalb sehr froh, dass wir mit den mobilen Impfteams jetzt auch Menschen aus dieser Priorisierungsstufe ein Impfangebot machen können und ihnen so den bestmöglichen Schutz vor einer Erkrankung ermöglichen", betonte DRK-Vorstand Hubertus Diemer.Von den rund 9.000 Brandenburgerinnen und Brandenburgern, die Mitte Januar bereits einen Impftermin hatten, der wegen der unerwarteten Impfstoff-Lieferschwierigkeiten kurzfristig abgesagt wurde, haben rund 85 Prozent bereits neue Termine erhalten. Wer telefonisch nicht erreichbar war, erhält einen Termin, der per Post mitgeteilt wird. Beschäftigte in der ambulanten oder stationären Pflege sowie medizinisches Personal mit besonders hohem Ansteckungsrisiko können über eine Sonderrufnummer Termine in einem Impfzentrum vereinbaren. Sie benötigen allerdings eine Bescheinigung durch den Arbeitgeber. Krankenhausbeschäftigte können wie bisher in den Krankenhäusern geimpft werden. Sobald das Bundesgesundheitsministerium die Corona-Impfverordnung überarbeitet hat und die zentrale Online-Buchungs-Plattform entsprechend aktualisiert wurde, können auch im Land Brandenburg Impfberechtigte via Internet ihre Impftermine buchen. Geplant ist, täglich ein begrenztes Kontingent an freien Terminen für die Online-Buchung zur Verfügung zu stellen.
Erste Hausarztpraxen sollen ab März impfen können
In zunächst fünf Arztpraxen soll als Modellversuch ab Anfang März ebenfalls die Impfung starten. Im Lauf des Monats soll die Zahl der Praxen auf rund 50 erweitert werden. Von diesen Impfungen profitieren vor allem Personen mit schweren Erkrankungen oder Behinderungen, bei denen ein sehr hohes, hohes oder erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht. Sie benötigen als Nachweis für die Impfberechtigung ein entsprechendes ärztliches Zeugnis. Zuvor muss jedoch das Bundesgesundheitsministerium die Corona-Impfverordnung ändern.Die mobilen Erstimpfungen in Pflegeeinrichtungen sollen in der ersten März-Woche abgeschlossen sein. Anschließend sollen mobile Impfteams auch Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, in Tagespflegeeinrichtungen und in ambulant betreuten Wohnformen für Senioren impfen. Das Nachsehen haben hierbei jedoch Menschen, die erst nach der ambulanten Impfung in eine Pflegeeinrichtung eingezogen sind. Aus logistischen Gründen können sie von den mobilen Teams nicht mehr nachträglich geimpft werden. sg
Weitere Informationen, auch zur Terminbuchung über die Sonerrufnummer gibt es auf www.brandenburg-impft.de.
Das Online-Buchungsportal soll ab Ende des Monats über www.impfterminservice.de zu erreichen sein.
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