Testpflicht - und Testangebote an Schulen und Kitas
Mit dem Schulstart am vergangenen Montag gelten an den Schulen dieselben Regeln wie vor den Winterferien. Die Schulen bleiben geöffnet. Die Präsenzpflicht bleibt für bestimmte Jahrgänge aufgehoben. Ab dem 14. Februar wird an den Schulen täglich getestet. Auch Kitas und Kindertagespflegestellen bleiben geöffnet. An den Kitas trat bereits ab dem 7. Februar die Kita-Testpflicht in Kraft.
Die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht bleibt für Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 5, 7 und 8 der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen einschließlich der Jahrgangsstufen 5 und 6 der Leistungs- und Begabungsklassen auch nach den Winterferien erst einmal ausgesetzt. Dafür bedarf es einer schriftlichen Erklärung gegenüber der Schule. Eine Begründung ist nicht notwendig.
Damit Infektionen noch frühzeitiger erkannt werden, wird die Testfrequenz an Schulen weiter erhöht. Schüler sollen sich spätestens ab 14. Februar täglich auf das Corona-Virus testen können.
Um den Präsenzunterricht auch beim aktuell hohen Infektionsgeschehen weiterhin zu ermöglichen, hat das Bildungsministerium mit der Bildungsgewerkschaft am 2. Februar einen gemeinsamen Impfaufruf auf den Weg gebracht. Er richtet sich an Lehrkräfte und das schulische pädagogische Personal an Brandenburgs Schulen in öffentlicher Trägerschaft. Damit soll die ohnehin schon hohe Impfquote von durchschnittlich 90 Prozent des schulischen Landespersonals weiter erhöht und doppelt Geimpfte sollen motiviert werden, die Booster-Angebote in Anspruch zu nehmen.
Am 7. Februar trat eine Testpflicht für Kita-Kinder ab dem ersten Lebensjahr in Kraft. Sie gilt für Kinder, die in Krippen, Kindergärten und Kindertagespflegestellen betreut werden. Die Tests werden zu Hause von den Erziehungsberechtigten zweimal wöchentlich, mit mindestens einem Tag Abstand, durchgeführt. Eine Bescheinigung über das negative Testergebnis lassen die Eltern dem Einrichtungsträger zukommen.