Unternehmen und Soloselstständige können eine weitere Überbrückungshilfe bekommen, um Mitarbeitende schnell aus der Kurzarbeit zurück zu holen oder neue einzustellen. Ausgezahlt werden die Hilfen von der ILB.
Die Überbrückungshilfe III für von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen wird um drei Monate verlängert. Über die bisherige Regelung hinaus können antragsberechtigte Unternehmen mit der „Überbrückungshilfe III Plus“ nun auch Personalkosten als „Restart-Prämie“ für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abrechnen, die aus der Kurzarbeit zurückgeholt oder neu eingestellt werden. Der für die Umsetzung nötigen Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund hat das brandenburgische Kabinett heute zugestimmt.
„Brandenburger Unternehmen und Soloselbständige sind teilweise noch stark von den Folgen der Pandemie betroffen. Ich begrüße die heute vom Kabinett bestätigte Fortsetzung der Überbrückungshilfe als Überbrückungshilfe III Plus, mit der diesen Unternehmen Sicherheit und Stabilität gegeben wird“, so Wirtschaftsstaatssekretär Hendrik Fischer (SPD).
Zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz in der Corona-Pandemie hatte der Bund gemeinsam mit den Ländern verschiedene Wirtschaftshilfen aufgelegt. Dazu gehörten die Überbrückungshilfen I bis III, die November- und Dezemberhilfen, der Härtefallfonds und der Sonderfonds für Kulturveranstaltungen. Mit der Überbrückungshilfe III Plus erhalten Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler einen finanziellen Zuschuss, wenn sie ihren Geschäftsbetrieb im Zuge des Lockdowns einstellen mussten oder nur eingeschränkt tätig sein können. Antragsberechtigt sind Unternehmen ab einem Umsatzeinbruch in einem Monat in Höhe von 30 Prozent.
Der Förderzeitraum für die vierte Phase reicht von Juli bis September 2021. Neu ist die Möglichkeit, Personalkostenhilfe in Anspruch zu nehmen, um Personal aus der Kurzarbeit zurück zu holen oder neu einzustellen. Der Zuschuss zu den Personalkosten kann im Juli bis zu 60 Prozent betragen, im August noch 40 Prozent und im September 20 Prozent. Die Zuschüsse sollen Unternehmen helfen, ihre Beschäftigten schnell aus der Kurzarbeit zurückzuholen, auch wenn das Geschäft erst langsam wieder anläuft. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler aus allen Branchen sowie größere Unternehmen mit bis zu 750 Millionen Euro jährlichem Umsatz. Die Zuschusshöhe beträgt bis zu 10 Millionen Euro pro Monat. Für verbundene Unternehmen gilt ebenfalls diese maximale Grenze. Die Berechnung der Zuschusshöhe ist abhängig von der Umsatzentwicklung im Förderzeitraum und staffelt sich entsprechend. Förderfähige Kosten sind unter anderem bauliche Maßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten. Sie können in Höhe von bis zu 20.000 Euro pro Monat abgerechnet werden. Neu im Katalog der förderfähigen Kosten ist die Übernahme von Gerichtskosten, die Schuldner in Restrukturierungssachen oder so genannten Sanierungsmoderationen nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) zu tragen haben. Hierfür können bis 20.000 Euro pro Monat abgerechnet werden. Soloselbständige können ihren Antrag auch in der Neustarthilfe Plus direkt stellen und eine einmalige Betriebskostenpauschale in Höhe von maximal 4.500 Euro erhalten.
Sonderregeln gelten für von der Krise besonders betroffene Branchen wie die Reisebranche. Hier besteht eine Fixkostenregelung zur Erstattung von Provisionen und Ausfallkosten. Für die Veranstaltungs- und Kulturbranche werden zusätzlich die Ausfall- und Vorbereitungskosten für Januar bis August 2021 erstattet. Für Einzelhändler werden die Abschreibungsmöglichkeiten auf das Umlaufvermögen erweitert, das betrifft Wertverluste aus verderblicher Ware oder einer dauerhaften Wertminderung unterliegenden saisonalen Ware.
Die Antragstellung erfolgt wie bisher über die elektronische Antragsplattform. Unternehmen müssen den Antrag über einen Steuerberater, Rechtsanwalt, Buchprüfer oder Wirtschaftsprüfer einreichen. Die Kosten dafür werden erstattet. Soloselbständige können ihren Antrag direkt stellen.
Antragsplattform: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Bei Fragen stehen folgende Beratungshotlines des Bundes zur Verfügung:
Experten-Hotline für Steuerberater/ Buchprüfer/ Wirtschaftsprüfer/ RA: (030) 530 199 322
Zentrale Hotline für Soloselbständige (Direktantrag): (030) 1200 21 034
Hotline für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen: (030) 12002 1031 / 1032
Kontakt bei Suche nach Steuerberater/innen: Steuerberaterkammer Brandenburg: info@stbk-brandenburg.de
Nach Auszahlung der Abschläge erfolgt die Bearbeitung und Auszahlung der Anträge durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).