Bundeskanzler Olaf Scholz besuchte die Stadtwerke in Potsdam
Wie gestalten wir die Herausforderungen der Zukunft? Dieser Frage nahm sich Olaf Scholz in seiner Funktion als direkt gewählter Bundestagsabgeordneter des Wahlkreises 61 und im Rahmen einer kleinen Sommerreise vergangene Woche an und besichtigte dabei auf Einladung von Potsdams Oberbürgermeister Mike Schubert unter anderem die Stadtwerke Potsdam. Im Heizkraftwerk Süd in Drewitz stand dabei vor allem die sichere Energieversorgung der Stadt auf der Agenda. Olaf Scholz sei selbst Stadtwerke-Kunde, sagte er. „Wichtig ist, dass wir Gas speichern“, so Olaf Scholz vor Journalisten. Die Abhängigkeit von russischem Gas müsse beseitigt und die alternativen Energien ausgebaut werden. Das Umdenken bei der Energieversorgung werde auch für die Bürger teuer, aber niemand werde allein gelassen.
„Ihn haben besonders die technischen Details interessiert“, so Potsdams Oberbürgermeister Mike Schubert, der den Bundeskanzler begleitete. „Er wollte genau wissen, wie wir das Kraftwerk von einem Betrieb mit Gas auf Öl umstellen können und welche Auswirkungen das auf die Emissionen hat.“ Das Heizkraftwerk Süd versorgt Potsdam mit Erdgas und produziert daraus auch Fernwärme und Strom – kurzfristig könnte es im Notfall allerdings auch mit Öl betrieben werden.
Eine Journalisten-Nachfrage bezog sich auch auf den niedrigeren Stromtarif für Kirchenmitglieder. EWP-Chef Eckhard Veil erklärte dazu, dass grundsätzlich jede Institution, jeder Verein oder Verband, jedes Unternehmen mit der EWP eine Kooperations- und/oder Vertriebsvereinbarung schließen könne, mit entsprechend jeweils für deren Mitglieder oder Mitarbeiter zugeschnittenen Produkten. Dies sind Verträge, die ähnlich wie die EWP-Sonderprodukte „Potsdam-Liebe“ andere Konditionen als die Grundversorgung bieten, jedoch einen anderen Vertriebsweg haben. Die EWP biete solche Kooperationen nicht aktiv an, heißt es weiter in einer Mitteilung. Interessierte Organisationen treten an die EWP heran, um eine Kooperation zu suchen. Es geht um eine Art Gruppenvertrag, an dem Mitglieder einer Gruppe, hier die örtlichen Kirchengemeinden, teilnehmen können.
Es werden also im Rahmen einer Art Einkaufsgemeinschaft andere Produkte erwirkt. Die EWP habe zirka 100 derartige vertriebliche Rahmenverträge. Diese Vertragsmodelle gehen jeweils von konkret zu erwartenden Kundenzahlen aus und werden entsprechend kalkuliert und verhandelt. Das Mitglied der jeweiligen Gruppe kann dieses Angebot annehmen und einen Vertrag auf der Grundlage des Rahmenvertrages abschließen. Allein die Zugehörigkeit zur jeweiligen Gruppe führt nicht automatisch zu einem Vertragsabschluss.
Kirchenstrom-Tarife bei der EWP
Mit dem Evangelischen Kirchenkreis (EKK) Berlin-Brandenburg bestehe eine solche Kooperationsvereinbarung seit 2004. Die Informationen seien seit Jahren im Internet verfügbar.
Zum Abschluss des genannten Vertrages waren die Bedingungen/Börsenniveaus andere als jetzt – darum sind auch die Preise für laufende Verträge noch günstig. Die Kooperationsverträge beispielsweise aus 2020 haben andere Produktpreise als später abgeschlossene, bedingt durch die aktuellen Börsenentwicklungen. Dass inzwischen durch den Ukraine-Krieg eine Explosion der Preise entstanden ist, konnte niemand voraussehen. Die EWP hält sich jedoch an Vertragslaufzeiten. Der angesprochene Kooperationsvertrag mit der EKK wird – nach Auslaufen der Preisbindung – turnusgemäß neu verhandelt.
Dieser Mechanismus betrifft auch andere Sonderverträge. Wer beispielsweise im Oktober 2020 das Produkt „Potsdam-Liebe“ für zwei Jahre abgeschlossen hatte, hat aktuell noch die günstigeren Konditionen. Nach Auslaufen der Preisbindungen erhalten die Kunden entsprechende Angebote auf Basis des dann aktuellen Börsenpreisniveaus. Lediglich Veränderungen bei Steuern und Abgaben werden gegebenenfalls bei Laufzeitverträgen während der Laufzeit angepasst.