Bei der Förderung von Blühstreifen soll deutlich gekürzt werden. Das sorgt für Unmut.
Keine Förderung von einjährigen Blühstreifen mehr und eine Kürzung von mehr als 40 Prozent beim Zuschuss fürs Anlegen von Ackerrandstreifen – mit dieser geplanten Neuregelung einer Richtlinie hat das Brandenburger Umweltministerium den Landesbauernverband gegen sich aufgebracht. „Das Umweltministerium steigt einseitig aus einer Vereinbarung aus und organisiert inmitten eines laufenden Förderzeitraumes einen Vertragsbruch von Amts wegen“, ärgert sich Henrik Wendorff, der Präsident des Landesbauernverbandes.
Die Richtlinie zur Förderung „naturbetonter Strukturelemente im Ackerbau“ im Ackerbau läuft eigentlich noch bis zum 31. Dezember 2024. Doch die Neuregelung soll bereits ab Januar 2023 gelten. Landwirte, die zur Herbstaussaat Ackerrandstreifen unter den ursprünglichen Bedingungen angelegt, betriebswirtschaftlich kalkuliert und sich für die Fortführung für fünf Jahre verpflichtet haben, seien mit einer Reduzierung des Zuschusses um mehr als 40 Prozent konfrontiert, argumentiert der Landesbauernverband. Flächen, die für das Anlegen einjähriger Blühstreifen vorgehalten wurden, könnten nicht mehr nachträglich bestellt werden und würden dadurch jetzt Verluste einfahren. „Der Krieg in Europa fordert von uns aktuell einen Spagat zwischen Ertragssicherung und dem Schutz unserer Umwelt. Gleichzeitig hat man keine besseren Ideen, als eine der wenigen für Landwirte attraktiven Maßnahmen nicht mehr wie vereinbart zu bezahlen“, so Wendorff. Er fordert daher nachdrücklich eine Korrektur der geplanten Änderungen.