Gemeinde sieht gravierende Fehler bei Standort-Ermittlung
Mitte des Jahres wollte die Deutsche Bahn (DB) eigentlich in ein Raumordnungsverfahren starten, um in Stahnsdorf/Großbeeren ein ICE-Instandhaltungswerk zu errichten. Bei der Standortwahl des Unternehmens sieht die Gemeinde allerdings gravierende Fehler und hat nun ein Anwaltsbüro eingeschaltet, um die Pläne prüfen zu lassen. „Nach einer objektiven Bewertung der durch die Bahn selbst ins Spiel gebrachten Standorte ist der Stahnsdorf-Standort der drittschlechteste der acht bewerteten Standorte", teilte die Gemeinde mit. Sie hat Ende Januar in einem Schreiben an die gemeinsame Landesplanung gefordert, dass die Aufsichts- und Planungsbehörde die Bahn auffordern soll, die Unterlagen für das Raumordnungsverfahren nachzubessern. Jetzt eine Antragskonferenz zu starten, die den Auftakt zu dem Verfahren bildet, hält nach Auffassung der Gemeindeverwaltung einer rechtlichen Prüfung nicht stand.
Anwalt bezeichnet Pläne als Grotesk
„Der Wunsch der Bahn, das Vorhaben bei Sputendorf zu bauen, ist unter Zugrundelegung objektiver Kriterien grotesk. Andere Standorte sind deutlich vorzugswürdiger. Da wir davon ausgehen, dass sich im Raumordnungsverfahren die objektiven Argumente durchsetzen, sollte die Bahn ihre Planungen schnellstmöglich ändern. Alles andere liefe auf eine zeitaufwendige juristische Auseinandersetzung hinaus“, sagt Rechtsanwalt Professor Dr. Remo Klinger, der die Gemeinde Stahnsdorf vertritt.
Nachdem die Kanzlei Geulen & Klinger Akteneinsicht beantragt hat, hat sie überprüft, ob nach den Vorgaben der DB nicht andere Standorte besser geeignet wären und sieht den Stahnsdorfer als drittschlechtesten von insgesamt acht. Besser platziert hätten sich die Standorte in Danewitz und Rüdnitz (beide bei Biesenthal), in Fangschleuse, das zu Grünheide, in Hangelsberg sowie in Baruth. Trotz des besseren Abschneides seien diese aber „hinsichtlich ihrer Eignung für das Raumordnungsverfahren jedoch unerklärlicherweise nicht hinreichend tiefengeprüft worden.“