Zum Start nach den Sommerferien gilt eine dreimalige Corona-Testpflicht
Brandenburg startet am Montag mit einer sogenannten „Schutzwoche“ ins neue Schuljahr. Alle weder geimpften noch genesenen Schüler und Lehrer müssen sich am 22., am 24. und am 26. August Corona-Selbsttests unterziehen. Geimpfte und genesene Schüler, Lehrkräfte und anderes Schulpersonal sind von der Testpflicht ausgenommen, können sich aber freiwillig selbst testen. Es seien dafür ausreichend Tests in den Schulen vorrätig, hieß es seitens des Bildungsministeriums. Das Land habe dafür keine neuen Tests bestellen müssen. Es seien noch genug vorhanden und bereits vor den Sommerferien zwischen den Bildungsstätten umverteilt worden.
Das Bildungsministerium erhofft sich durch die Tests zum Schulstart diejenigen Schüler und Lehrer herauszufiltern, die sich im Urlaub angesteckt haben und nun, obwohl sie noch keine Symptome verspüren, Mitschüler und Kollegen infizieren könnten. Damit solle nach der Urlaubszeit die Sicherheit an den Schulen erhöht werden, um den Präsenz-Unterricht aufrechterhalten zu können, so Gesundheitsstaatssekretärin Anna Heyer-Stuffer.
Einer entsprechenden Corona-Verordnung der Landesregierung hat der Gesundheitsausschuss des Landtages am Dienstag in einer Sitzung zugestimmt. Demnach gelten die Basis-Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus in Brandenburg bis zum 12. September weiter. Damit gelten in Brandenburg auch weiterhin die Maskenpflicht in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens und im öffentlichen Personennahverkehr. Auch die Testpflicht für Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen bleibt bestehen.
Laut Statistik vom Dienstag werden 514 Personen mit einer Covid-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt, davon befinden sich 36 in intensivmedizinischer Behandlung (vor vier Wochen: 397 Personen stationär, davon 31 in intensivmedizinischer Behandlung).