Zweitimpfung bei Johnson & Johnson vorgeschrieben
Nur eine Impfung und schon vollständig geimpft – das machte das Johnson & Johnson-Vakzin bisher beliebt. Doch nun hat der Bund die Verordnung geändert. Nur eine Impfung mit Johnson & Johnson reicht jetzt nicht mehr, um als vollständig geimpft zu gelten – dafür brauchen Johnson & Johnson-Impflinge nun eine zweite Impfung, idealerweise mit einem mRNA-Impfstoff (Biontech/Pfizer beziehungsweise Moderna).
Die Änderungen sind bereits am 15. Januar in Kraft getreten. In diesem Zusammenhang hat das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) die Kriterien für den Impfstatus von Personen geändert, die mit dem Covid-19-Impfstoff Janssen von Johnson & Johnson geimpft wurden. Die Brandenburger Corona-Verordnung verweist bei der Definition, wer als vollständig geimpft gilt, auf die Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung. Damit gilt die Neuregelung auch sofort in Brandenburg.
Sie führt auch dazu, dass Personen, die nach der ersten Impfung mit Johnson & Johnson eine zweite Impfung erhalten haben, rechtlich nicht länger als „geboostert“ gelten. Sie müssen deshalb in Bereichen, in denen die 2G-Plus-Regel gilt, wie zum Beispiel in der Gastronomie, für den Zutritt einen aktuellen Test vorweisen. Alle Betroffenen, die bereits eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten haben, sollten sich nun drei Monate später eine Auffrischungsimpfung geben lassen. Bis zum Erhalt dieser dritten Impfung unterliegen die Betroffenen der Testpflicht bei 2G-Plus.
Die Neuregelung hat auch Auswirkungen auf die Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz. Eine Einzelimpfung mit Johnson & Johnson reicht nun nicht mehr aus, um ohne Test die 3G-Regel am Arbeitsplatz zu erfüllen. Betroffene brauchen also bei jedem Betreten des Arbeitsplatzes einen aktuellen Test.