Infrastrukturminister Beerbaum kündigt neues Vorgehen an
Die Planung von Windkraftanlagen im Land Brandenburg soll vereinfacht werden. Dafür soll die Regionalplanung umgestellt werden, wie Infrastrukturminister Guido Beerbaum (CDU) angekündigt hat. Die bisherige Planung mit Eignungsgebieten hatte Flächen ausgeschlossen, die die notwendigen Anforderungen nicht erfüllt hatten – etwa, wenn diese zu nah an Wohnhäusern lagen. Künftig soll nun auf Vorranggebiete gesetzt werden, die als Angebotsplanung funktionieren. „Wir wollen den Ausbau der Windenergienutzung und damit die Energiewende in Brandenburg deutlich beschleunigen“, begründet Beerbaum den Schritt. Dieser ist aber auch eine Reaktion auf das „Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land“, mit dem der Bund im Juli einen neuen Rechtsrahmen geschaffen hatte. Damit entfällt laut Infrastrukturministerium am 1. Februar 2023 die Rechtsgrundlage, um die Windenergienutzung durch eine Ausschlussplanung einzuschränken. „Damit setzen wir einen Beschluss des Landtages im Einklang mit dem neuen Bundesrecht um. Die Grundlagen für die Regionalen Planungsgemeinschaften werden wir zügig legen.“
Geänderte Richtlinie
Die Richtlinie für die fünf Planungsgemeinschaften, die die Pläne für die jeweiligen Regionen erarbeitet haben, soll geändert werden. Künftig sollen die Gemeinschaften in ihren Regionalplänen Vorranggebiete für die Windenergienutzung festlegen. Im Ergebnis werde die Regionalplanung nicht nur mehr Raum für die Windenergienutzung bieten, sondern auch Kommunen und Unternehmen einen stabileren und zugleich flexibleren Rahmen für ihre Planungs- und Investitionsentscheidungen, verspricht Beerbaum. „Es geht jetzt für die Beteiligten – ob Landesbehörden, Landkreise, Kommunen, Wirtschafts- und Umweltverbände oder Energieunternehmen – darum, diesen Prozess mit aller Kraft voranzubringen. Je früher die neuen Regionalpläne fertig sind, desto besser können sie den Ausbau der Windenergienutzung steuern.“