Im Süden Brandenburgs wird das Oberflächenwasser knapp. Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz hat deshalb strikte Maßnahmen gegen die Entnahme von Wasser im Bereich der Spree und der Schwarzen Elster ergriffen.
Ab Samstag, 26. Juni, ist aufgrund der einsetzenden Niedrigwassersituation in Folge der anhaltend warmen und niederschlagsarmen Witterung auch im kompletten Landkreis Oberspreewald-Lausitz die Wasserentnahme mit Pumpen aus oberirdischen Gewässern untersagt. Die Kreisverwaltung kommt damit unter anderem einer Empfehlung an die unteren Wasserbehörden aus der letzten Sitzung der regional arbeitenden Experten-Arbeitsgruppe „Niedrigwasserbewirtschaftung“ im mittleren Spreegebiet nach, in der sie selbst auch vertreten ist.
Die beiden Allgemeinverfügungen, die die Kreisverwaltung OSL für ihre beiden Teileinzugsgebiete Mittlere Spree und Schwarze Elster erlassen hat, wurden am Freitag im Amtsblatt des Landkreises veröffentlicht. Sie können im vollständigen Wortlaut inklusive Kartenmaterial auf der Internetseite der Kreisverwaltung nachgelesen werden.
Mit dem Inkrafttreten darf im Landkreis mittels Pumpen oder ähnlichen Vorrichtungen aus Oberflächengewässern kein Wasser für den eigenen Gebrauch mehr entnommen werden. Die Regelungen gelten bis auf Widerruf und greifen für alle natürlich und künstlich entstandenen Oberflächengewässer, wie etwa Flüsse, Bäche, Gräben, Seen und Teiche. Die Einschränkungen im Landkreis OSL gelten von 0 bis 24 Uhr für das Teileinzugsgebiet der Schwarzen Elster im Süden. Im Teileinzugsgebiet der Mittleren Spree im Norden gelten die Regelungen zunächst in der Zeit von 8 bis 20 Uhr.
Die Mindestabflüsse der in den Teileinzugsgebieten maßgeblichen Pegel Leibsch UP und Biehlen 1/Schwarze Elster sind bereits aufgrund der aktuellen hydrologischen Situation unterschritten. Die Allgemeinverfügungen dienen dem Ziel, den bereits jetzt beanspruchten Wasserhaushalt der Spree und Schwarzen Elster nicht zusätzlich zu belasten und weitere Schäden infolge einer langanhaltenden Trockenheit so gering wie möglich zu halten.
Entnahmeverbote gelten mittlerweile auch in anderen Landkreisen, wie etwa Elbe-Elster, Spree-Neiße, Dahme-Spreewald und der kreisfreien Stadt Cottbus. Details zu den jeweiligen Regelungen veröffentlichen alle betroffenen Kreise und die Stadt Cottbus auf ihren Webseiten.
Mit den steigenden Temperaturen und der damit zunehmenden Verdunstung wird sich der bereits jetzt in Teilen drastische Rückgang der Abflüsse in Spree und Schwarzer Elster weiter beschleunigen. Zusätzlich sind im Hinblick auf die trockene und warme Jahreszeit verstärkt Wasserentnahmen aus den Oberflächengewässern, etwa zu Bewässerungszwecken oder zum Gießen, zu erwarten. Alle Eigentümer und Anlieger von oberirdischen Gewässern sind deshalb gefragt, einer weiteren Verschärfung der Situation entgegenzuwirken.
Die Einhaltung des Entnahmeverbots wird durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörde stichprobenartig kontrolliert. Auch die Kommunen, die Wasserschutzpolizei sowie die Wasser- und Bodenverbände sind entsprechend informiert und melden Verstöße. Diese können als Ordnungswidrigkeit in Extremfällen mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld geahndet werden.
Abstimmungen auch regional und länderübergreifend
Um der bereits angespannten Situation mit Blick auf den Wasserhaushalt zu begegnen, hat das brandenburgische Landesamt für Umwelt am 17. Juni erneut die länderübergreifende Ad-hoc-Arbeitsgruppe „Extremsituation“ einberufen. Experten aus den betroffenen Regionen erarbeiten in regelmäßigen Treffen Strategien und Maßnahmen, um die Abflüsse in der Spree und Schwarzen Elster so weit wie möglich zu stabilisieren. Erste Maßnahmen wurden Anfang Juni bereits ergriffen, wie etwa die Reduzierung einzelner Ableitungen aus der Spree.
Aufgrund der Wetterprognosen ist mit einer weiteren Verschärfung der eingesetzten Niedrigwassersituation zu rechnen. Daher werden sowohl die länderübergreifende Ad-hoc-AG „Extremsituation“ als auch die regional arbeitende AG Niedrigwasserbewirtschaftung im mittleren Spreegebiet ihre Arbeit in regelmäßigen Abständen fortführen. In beiden Arbeitsgruppen ist auch die untere Wasserbehörde des Landkreises OSL regelmäßig vertreten.
Weitere Informationen zum Stand in OSL auf www.osl-online.de/bekanntmachungen.