Ausbauziele sollen durch Nutzung bereits versiegelter Flächen erreicht werden
„Keine Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen in Schutzgebieten“ – das war die überwiegende Meinung der Naturschützer beim „Kleinen Naturschutztag" des NABU-Landesverbandes, der in diesem Jahr in Menz in Oberhavel stattfand.
Björn Ellner, der den brandenburgischen Verband seit vorigen November leitet, machte bei dem Treffen mit seinem Referat „Solaranlagen für den Klima- und Naturschutz“ klar, dass mit mehr politischem Engagement und entsprechenden Förderungen die Ausbauziele für erneuerbare Energien auch auf bereits versiegelten Flächen erreicht werden können. Somit wäre es gar nicht mehr notwendig, Freiflächen massiv zu überbauen und damit Natur und Landschaft zu belasten, wie er formulierte. Denn in aktuellen Debatten im Brandenburger Landtag wird genau diese Öffnung von Landschaftsschutzgebieten für Freiflächen-Photovoltaik diskutiert. „Die Landesregierung darf nicht leichtfertig den Wert dieser Gebiete herabsetzen, die ja ganz gezielt festgesetzt worden sind, um kulturhistorische Landschaften, Tier- und Pflanzenarten sowie Ökosysteme zu erhalten oder wiederherzustellen“, so Ellner.
Flächen gebraucht
Zudem würden diese Flächen auch gebraucht, um Kompensationsmaßnahmen umzusetzen. Er verwies dabei auch auf das „30 x 30“-Ziel, das auf der UN-Biodiversitätskonferenz im Dezember 2022 in Montreal beschlossen wurde. Dieses sieht vor, 30 Prozent der Fläche bis 2030 unter ernst zu nehmenden Schutz zu stellen. Die Öffnung der Brandenburger Landschaftsschutzgebiete für Freiflächen-Photovoltaik würde es massiv erschweren, diese Ziele zu erreichen, bemängelt der NABU.
Aus Sicht des NABU verabschiedet sich das Land Brandenburg mit dem Bau von Freiflächenphotovoltaik in Landschaftsschutzgebieten völlig von den gesetzlich verankerten Schutzzielen für diese Gebiete. Statt des im Bundesnaturschutzgesetz festgelegten Ziels, Landschaftsschutzgebiete wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft zu schützen, werde die Landschaft „mit technischen Anlagen überformt und durch großflächige Zäunungen zerschnitten“. Aus NABU-Sicht ist das eine absolute Fehlentwicklung, da die Ausbauziele auf versiegelten Flächen und notfalls durch Freiflächen-Photovoltaik außerhalb von Schutzgebieten erreicht werden könnten. „Dies wurde auch durch die Studie des Brandenburger Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie zur Photovoltaik belegt“, so Ellner
Beim „Kleinen Naturschutztag“ wurde daher nicht nur heftig diskutiert, sondern auch ein Schreiben an den brandenburgischen Umweltminister Axel Vogel (Bündnis 90/Grüne) auf den Weg gebracht. Darin wird die Öffnung von Landschaftsschutzgebieten für Freiflächen-Photovoltaik als Irrweg bezeichnet. Vogel wird auch aufgefordert, „diese Fehlentwicklung umgehend zu stoppen“.