Regieeinheit unterstützt Einsätze mit Luftbildern
Eine Drohnen-Gruppe bietet bei Großschadenslagen, im Katastrophenfall oder etwa bei Waldbränden ab sofort schnelle Hilfe aus der Luft. Durch die Ausstattung mit Kameras liefert das kreiseigene Flugdrohnen-Team den Einsatzkräften vor Ort einen großflächigen Lageüberblick.
Um eine permanente Einsatzbereitschaft gewährleisten zu können, suchte die Landkreisverwaltung im vergangenen Jahr Mitstreiter, die freiwillig und ehrenamtlich im Katastrophenschutz mitwirken möchten. Die neuen Mitglieder der Regieeinheit Drohne des Landkreises Dahme-Spreewald haben sich in den vergangenen Monaten sowohl in theoretischen als auch in praktischen Ausbildungen auf mögliche Einsätze vorbereitet.
Seit dem 1. September ist die Regieeinheit zur Unterstützung bei Schadenslagen für die Feuerwehren und dem Katastrophenschutz einsatzbereit.
Das Einsatzspektrum der Regieeinheit ist die Lageerkundung und Aufklärung von Schadenslagen aus der Luft durch den Einsatz von Drohnen. Diese sind mit verschiedenen Kamerasystemen für Wärmebilder, Zoom und Mapping ausgestattet und ermöglichen die im Gelände notwendige mediale Datengewinnung und Darstellung.
Als Teileinheit der operativen Führungsstruktur im Landkreis Dahme-Spreewald stellt die Aufgabe der Lageerkundung einen wichtigen Aspekt dar. Einsatzrelevante Informationen beispielsweise bei Waldbrandeinsätzen in munitionsbelasteten oder nur schwer zugänglichen Gebieten, wie im Sommer in der Lieberoser Heide, können dem Einsatzleiter zeitnah zur Verfügung gestellt werden.
Derzeit besteht die Einheit aus 24 Mitgliedern. Der Landkreis stellt die erforderliche Technik in Form einer Drohne mit Wärmebildkamera und einer Drohne mit Normalbildkamera. Außerdem gehört ein Einsatzfahrzeug zur Regieeinheit, mit dem die Mitglieder an die Einsatzstellen kommen, dazu.
Hintergrund
Der Landkreis Dahme-Spreewald ist nach dem brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (BbgBKG) eine sogenannte „Untere Katastrophenschutzbehörde“ und daher zur Planung von Maßnahmen für den Schutz vor Katastrophen zuständig. Dazu zählen insbesondere vorbeugende und abwehrende Maßnahmen. Zur Erfüllung verfügt und unterhält die Kreisverwaltung unter anderem eigene Einheiten und Einrichtungen im Bereich des zivilen Katastrophenschutzes.