Das Verbraucherschutzministerium verstärkt die Maßnahmen im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP)
Seit 1. Oktober zahlt das Land für jedes erlegte Wildschwein innerhalb ausgewiesener ASP-Restriktionsgebiete eine Aufwandsentschädigung von 150 Euro (bisher 100 Euro). Die Aufwandsentschädigung wurde im März eingeführt, um den Aufwand der Jäger bei der Entnahme des Schwarzwilds aus den Weißen Zonen auszugleichen. Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher sagt: „Mit der Erhöhung der Aufwandsentschädigung wollen wir einen stärkeren Anreiz für die Entnahme schaffen. Es ist wichtig, dass das Schwarzwild vor der nächsten Reproduktion möglichst vollständig aus den Restriktionsgebieten entnommen wird. Die kommenden vier Monate sind dafür ganz entscheidend.“ Die Aufwandsentschädigung wird zudem für das Auffinden verendeter Tiere auch auf den Schutzkorridor entlang der Grenze ausgeweitet. Jeder Fallwildfund sollte umgehend an das zuständige Veterinäramt gemeldet werden. So kann das Tier schnell auf das ASP-Virus untersucht und im positiven Fall umgehend Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet werden.