Gemeinde will mehr steuerliche Gerechtigkeit
Die Gemeinde beabsichtigt im zweiten Halbjahr eine Hundebestandsaufnahme durch die Steuersachbearbeiter und Mitarbeiter des Ordnungsamtes durchzuführen. Grundlage dafür ist Paragraph neun Absatz fünf der Hundesteuersatzung der Gemeinde Rangsdorf.
Gemäß dieser Satzung zur Erhebung einer Hundesteuer vom 16. Dezember 2016 sind Hundehalter verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in den Haushalt oder - wenn der Hund durch Geburt von der eigenen Hündin zugewachsen ist - innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, bei der Gemeinde Rangsdorf schriftlich anzumelden. Persönliche und schriftliche Hundeanmeldungen können in der Kämmerei der Gemeinde erfolgen. Ein Anmeldeformular wird auf telefonische Anfrage zugesandt oder kann alternativ über die Internetseite der Gemeinde Rangsdorf www.rangsdorf.de ausgedruckt werden. Dort finden Interessierte auch die komplette Hundesteuersatzung. Telefonische Anforderungen von Formularen oder Fragen zur Hundesteuer nimmt das Steueramt unter 033708 23658 entgegen.
Die Hundebestandsaufnahme soll für steuerliche Gerechtigkeit gegenüber den Bürgern sorgen, die ihrer Meldepflicht nachkommen und die Steuer entrichten. Zudem erfordert die aktuelle Haushaltslage diese Maßnahme, denn auch in der Gemeinde Rangsdorf haben allgemeine Preissteigerungen Auswirkungen auf die Haushaltsplanung. Der Ergebnishaushalt der Gemeinde kann auch in den Folgejahren ohne Einsparungen beziehungsweise Mehreinnahmen nicht ausgeglichen werden.