Gartentrends der Dachbegrünung und Vertical Gardening
Viele Stadtmenschen müssen auf einen eigenen Garten verzichten. Dabei lassen sich auch in verdichteten Regionen grüne Oasen schaffen – etwa durch das Bepflanzen von Terrassen und Balkonen, das sogenannte Vertical Gardening, oder die Begrünung von Dächern. Wer zur Miete wohnt, sollte sich jedoch über rechtliche Rahmenbedingungen informieren. Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, erklärt, welche Regelungen für Mieter, Wohnungs- und Hauseigentümer bei Begrünungsprojekten gelten. Außerdem weiß sie, welche Fördermöglichkeiten es gibt.
Gartenräume auf Balkon und Terrasse
„Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Mieter ihren Balkon oder ihre Terrasse zum horizontalen Gärtnern nutzen“, weiß Rassat. Zu beachten ist, dass Pflanzbehältnisse sicher befestigt sind, Mauern und Geländer unbeschädigt bleiben und die Bepflanzung das Erscheinungsbild des Gebäudes nicht verändert. Wer als Mieter Löcher in Außenwände bohren will, um Gestelle zu befestigen, ist mit einer Erlaubnis des Vermieters auf der sicheren Seite. Vorsicht: Beim Anbohren der Außenwände können Mieter unter Umständen eine Wärmedämmung beschädigen. Pflanzregale gibt es auch zum Hinstellen, diese sollten jedoch sturmsicher sein. Auch sollte die Begrünung Nachbarn nicht beeinträchtigen, etwa durch Wasser, das von oben auf ihren Balkon tropft. Manche Gerichte haben sogar schon Blumenkästen außen an der Balkonbrüstung untersagt, wenn Gefahren für Dritte nicht ausgeschlossen sind.
Regelungen fürs Eigenheim
Sogar für Eigenheimbesitzer kann es bei der Fassadenbegrünung bestimmte Vorgaben vom Bauamt geben. So dürfen die Pflanzen nicht zu sehr in den öffentlichen Raum ragen. „Vielleicht macht der Bebauungsplan Vorgaben zur Fassadengestaltung. Ist das Gebäude denkmalgeschützt, kann die Denkmalschutzbehörde äußerliche Veränderungen untersagen und womöglich Fördergelder zurückverlangen“, informiert Rassat. War ein Baudenkmal auch früher schon von außen begrünt, hat die Behörde in der Regel keine Einwände.
Förderprogramme
Viele Kommunen bieten privaten Immobilienbesitzern Förderprogramme für die bodengebundene Begrünung von Fassaden sowie für die Bepflanzung von Haus-, Garagen- oder Carportdächern. Bei neu ausgewiesenen Baugebieten schreiben sie eine Dachbegrünung häufig sogar im Bebauungsplan vor. Wer an einer Bepflanzung interessiert ist, sollte sich beim zuständigen Bauamt über mögliche Zuschüsse informieren. Auch bei der KfW oder dem BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gibt es immer wieder Fördermöglichkeiten, vor allem, wenn die Dachbegrünung mit einer Wärmedämmung einhergeht. „Interessierte sollten Förderanträge immer vor dem Beginn der Arbeiten stellen“, so Rassat. Ohne Förderung können Eigentümer die Kosten von der Steuer absetzen.