Auf der Stahnsdorfer Straße ändern sich Vorfahrtsregeln
Die Stahnsdorfer Straße wird auf dem Abschnitt zwischen Paul-Neumann- und August-Bebel-Straße zur fünften Fahrradstraße in Potsdam. Damit ändert sich für Anwohner und Nutzer allerhand. Beschildert wurde der Teil auch schon. Allerdings ist die Straße seit 18. September erst einmal für drei Wochen gesperrt worden. Mit der Einrichtung der Fahrradstraße hat das aber nichts zu tun. Die Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) setzt einen Schmutzwasserhausanschluss westlich der August-Bebel-Straße instand. Die Arbeiten erfolgen unter Vollsperrung der Fahrbahn auf rund 50 Metern Länge. Auch Radfahrer können daher in der Zeit ihre neu gewonnene Freiheit nicht nutzen.
Dass die Fahrradstraße noch vor Beginn der Arbeiten der EWP eingerichtet wurde, begründet die Stadtverwaltung mit der Sorge, dass „die stark witterungsabhängigen Arbeiten in eine Zeit mit ungewissen Witterungsverhältnissen“ hätten verschoben werden müssen. Die notwendigen Markierungs- und Asphaltarbeiten und eine Realisierung der Fahrradstraße noch in diesem Jahr wären dadurch möglicherweise gefährdet gewesen. Die Rotmarkierung an der Einmündung zur Straße An der Sandscholle wird noch nachgeholt, da dort noch Asphaltarbeiten liefen.
Was ändert sich?
Die Stahnsdorfer Straße ist jetzt Vorfahrtstraße. Dort haben Radfahrer grundsätzlich Vorrang. Es darf ausdrücklich auch nebeneinander gefahren werden, sogar in Gruppen, wie zum Beispiel bei Schulkindern – auch wenn Kraftfahrzeugführer dadurch nicht überholen können. Für alle Verkehrsteilnehmer gilt Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit. Um die Fahrradstraße kenntlich zu machen, wurden der Anfang und die Einmündungen rot markiert.
Damit sich Radler und Autofahrer auf dem Abschnitt zwischen An der Sandscholle und August-Bebel-Straße sicher begegnen können, ist das Parken am Fahrbahnrand in dem Bereich untersagt. Alle Parkplätze dort fallen weg.
Was bleibt gleich?
Anlieger dürfen durch das Zusatzzeichen „Anlieger frei“ die Straße weiterhin befahren. Auch für den Rettungs-, Liefer- und Linienverkehr bleibt die Strecke zugelassen. Gehwege sind auf dem Abschnitt allein den Fußgängern vorbehalten. Da nicht allen Verkehrsteilnehmern die nun geltenden Regeln und Rechte bewusst sind, bittet die Stadtverwaltung alle Verkehrsteilnehmer darum, erhöhte Aufmerksamkeit und gegenseitige Rücksichtnahme walten zu lassen.